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Wildruhezonen

Der Regierungsrat des Kantons Glarus hat am 25. Oktober 2016 beschlossen, auf den Winter 2017/18 hin Wildruhezonen auszuscheiden.

Während den letzten Jahren haben Trendsportarten wie zum Beispiel das Schneeschuhlaufen stark zugenommen. Dabei ist der Freizeitsportler während jeder Tages- und Nachtzeit mit immer neuen, schnelleren und technisch besseren Geräten in der Natur unterwegs. Unsere einheimischen Wildtiere werden in ihrem Lebensraum zunehmend eingeschränkt. Die wiederholte Störung der Wildtiere durch Freizeitaktivitäten können ihre Überlebensfähigkeit im Winter aufgrund erhöhten Energieverbrauches beeinträchtigen (z.B. Schalenwild) oder ihren Fortpflanzungserfolg im Frühjahr reduzieren (z.B. Raufusshühner).

Wildruhezonen sollen also während bestimmten Perioden, d.h. im Winter und der Fortpflanzungszeit, die Wildtiere vor Störung durch Menschen, v.a. der Freizeitsportler schützen. Bei Wildruhezonen handelt es sich um temporäre Einschränkungen der Zugänglichkeit sensibler Gebiete. Sollen die Wildruhezonen ihre Wirkung entfalten, so wird man nicht darum herum kommen, auch Wanderwege des offiziellen Netzplanes oder Wald- und Alpstrassen in gewissen Zeiten für die Öffentlichkeit zu sperren.

 

Es werden dort Wildruhezonen ausgeschieden, wo ein Konfliktpotenzial zwischen menschlichen Aktivitäten und den Wildtieren auftritt. Die menschlichen Aktivitäten in diesen Gebieten werden so gelenkt, dass den Wildtieren (insbesondere im Winter) genügend grosse Rückzugs- und Nahrungsaufnahmegebiete bereitgestellt werden können. Die Wildruhezonen schaffen eine zeitliche und räumliche Entflechtung der Lebensraumnutzung von Mensch und Tier.

Die Verordnung über die Wildruhezonen tritt am 1. Juli 2017 in Kraft.