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Krankheit und Seuchen Wildtiere

Hasenpest im Kanton Glarus nachgewiesen

Anfang Mai 2018 wurde bei einem toten Feldhasen aus dem Klöntal die Hasenpest (Tularämie) nachgewiesen. Bei dieser tödlich verlaufenden Krankheit handelt es sich um eine Zoonose, d.h. auch der Mensch kann sich mit dieser Krankheit anstecken. Tot aufgefundene Hasen sind dem zuständigen Wildhüter zu melden und sollten nur mit Handschuhen berührt werden. Das Tragen von einem Mundschutz wird empfohlen. Erlegte, gesundheitlich unauffällige Hasen sollten ebenfalls nur mit Handschuhen und Mundschutz ausgenommen und zerwirkt werden und das Fleisch ist gut zu garen.

Afrikanische Schweinepest ASP auf dem Vormarsch

Nachdem neue Ausbrüche der Afrikanischen Schweinepest ASP in der Tschechei und in Rumänien gemeldet wurden, informiert das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV über die nötigen Vorsichtsmassnahmen, um die Einschleppung dieser auch für Wildschweine hochansteckenden Krankheit in die Schweiz unter allen Umständen zu verhindern. Die Vorsichtsmassnahmen richten sich unter anderen auch an die Jäger und Jägerinnen, die von einer Jagdreise aus betroffenen Ländern zurückkehren.

Tuberkulose beim Rotwild

Eine Tierseuche wie die Tuberkulose kann in der Schweiz jederzeit auftreten. Seit dem 1. August 2014 sind Jägerinnen und Jäger und Wildhüter nach der Tierseuchengesetzgebung verpflichtet, verdächtige Veränderungen bei Wildtieren, die auf Tuberkulose hindeuten, einer amtlichen Tierärztin oder einem amtlichen Tierarzt zu melden. Jägerinnen und Jäger und Wildhüter spielen eine entscheidende Rolle bei der Früherkennung beim Wild. Durch sie können wirksame Massnahmen ergriffen werden, um eine weitere Ausbreitung der Krankheit zu verhindern.

Erkennen der Tuberkulose beim Wild: Handbuch und Broschüre finden Sie hier