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Regierungsrat schickt IDAG in die Vernehmlassung

Regierungsratssitzung 4. Juli 2019 • Das Öffentlichkeitsprinzip wird im Kanton Glarus eingeführt. Nun steht fest wie. Der Entwurf für ein neues Gesetz umfasst die Bereiche Öffentlichkeit, Datenschutz und Archivwesen.

Das Öffentlichkeitsprinzip kommt

Mit der Annahme eines Memorialsantrags im Jahr 2018 beauftragte die Landsgemeinde den Regierungs- und Landrat, ihr ein Gesetz zur Einführung des Öffentlichkeitsprinzips zu unterbreiten. Unter dem Öffentlichkeitsprinzip ist der Grundsatz zu verstehen, wonach jede Person einen individuellen und gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf Zugang zu amtlichen Dokumenten hat, ohne dass sie dafür ein besonderes Interesse nachweisen muss. Das Zugangsrecht kann nur dann eingeschränkt werden, wenn ihm eine gesetzliche Bestimmung oder überwiegende öffentliche oder private Interessen entgegenstehen. Das Öffentlichkeitsprinzip beschränkt sich nicht auf die kantonale Ebene, sondern erfasst auch die Gemeinden.

Verschiedene Bestimmungen im Gesetz stellen die ungestörte Meinungsbildung in den Behörden und das Kollegialitätsprinzip sicher. Besondere Schweigepflichtnormen oder Sonderregelungen zum Steuer-, Geschäfts- oder Berufsgeheimnis gehen dem Zugangsrecht vor.

Anpassung des Datenschutzrechts an internationale Vorgaben

Die vorgeschlagenen Anpassungen im Bereich des Datenschutzes gewährleisten, dass die kantonalen Datenschutzbestimmungen auch künftig dem europäischen Standard genügen. Insbesondere für die Polizeiarbeit wird dadurch der Zugriff auf das Schengener Informationssystem (SIS) weiterhin sichergestellt. Mit der Totalrevision des kantonalen Datenschutzgesetzes werden die Regelungen über den Umgang mit Personendaten den veränderten gesellschaftlichen und technologischen Bedürfnissen angepasst.

Die Transparenz von Datenbearbeitungen wird verbessert, die Selbstbestimmung der betroffenen Personen über ihre Daten gestärkt sowie die Unabhängigkeit des Datenschutz-Kontrollorgans abgesichert.

Integrierte Regelung unter Einbezug des Archivwesens

Die Neuregelung des Archivwesens bildet die dritte Säule der Vorlage. Der Entwurf sieht vor, die Ablieferungspflicht für amtliche Dokumente auf kantonaler und kommunaler Ebene zu vereinheitlichen sowie die Schutzfrist nach dem Tod für amtliche Dokumente zu verkürzen, die Personendaten enthalten. Das bisherige Archivgesetz wird dabei systematisch in das neu zu schaffende Gesetz integriert.

Die integrierte Regelung des Öffentlichkeitsprinzips, des Datenschutzes und des Archivwesens in einem Gesetz erlaubt es, rechtliche Grundlagen zu schaffen, welche die Herausforderungen der Informations- und Kommunikationsgesellschaft in einer Gesamtsicht umfassend meistern.

Die Gesetzesvorlage ist für die Landsgemeinde 2020 vorgesehen. Stimmt ihr die Landsgemeinde zu, so soll das IDAG im Laufe des Jahres 2021 in Kraft treten. Die Vernehmlassung dauert bis zum 13. September 2019. Die Unterlagen dazu sind abrufbar.

Kontakt:
Ratsschreiber Hansjörg Dürst 
055 646 60 10  
hansjoerg.duerst@gl.ch

Ratsschreiber-Stellvertreter Magnus Oeschger
055 646 60 14
magnus.oeschger@gl.ch

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