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Finanzierung des Entwässerungsprojektes Braunwald ist aufgegleist

Der Entwässerungsstollen (rot) verläuft in südlicher Richtung unter dem Dorf und kommt im Niederschlacht an die Oberfläche. • Grafik: TBF Marti

Regierungsratssitzung 24. März 2020 • Um das Rutschgebiet in Braunwald zu sichern, muss es entwässert werden. Bund und Kanton sollen 80 Prozent der erwarteten Kosten von rund 30 Millionen Franken übernehmen. Zuhanden der Landsgemeinde 2021 wird eine Finanzierungsvorlage für einen zusätzlichen Beitrag von 1,85 Mio. Franken vorbereitet.

Das Dorf Braunwald liegt in einem rund vier Quadratkilometer grossen, seit mehreren zehntausend Jahren aktiven Rutschgebiet. Durch die permanenten Rutschungen und der Gefahr von Murgängen sind der untere Dorfteil von Braunwald und die Talstation der Braunwaldbahn gefährdet.

Seit ihrer Gründung im Jahr 1981 überwacht die Entwässerungskorporation Braunwald, wie sich der Hang bewegt. Dies ist heute gut bekannt und Beschleunigungsschübe werden erkannt. 1985 wurde im Grantenboden eine grössere Entwässerungsmassnahme in Form einer Sickerwand von rund 160 Metern Länge realisiert. Trotzdem kam es 1999 zu einem grösseren Murgang bis ins Tal, der zu einem Aufstau der Linth und zu weiteren Verbauungsmassnahmen führte.

Bauliche Massnahmen 

2014 konnte mit einer umfangreichen Modellierung der Rutschmasse aufgezeigt werden, dass die Hangrutschung mit einer Entwässerung auf grösserer Länge massiv reduziert werden kann. Ausserdem bleibt die Beschleunigung bei Schneeschmelz- und Niederschlagsperioden aus.

Auf Basis dieser Modellierung zeigte sich 2016, dass ein Entwässerungsstollen im Fels, mit Drainagebohrungen in die darüber im Lockergestein liegende Gleitschicht, die zweckmässigste Lösung ist. Eine derartige Lösung wurde in der Schweiz bereits dreimal erfolgreich angewandt, in Aigle (VD), Campo Valle Maggia (TI) und Beckenried (NW).

Projekt Entwässerungsstollen 

Der Hauptstollen hat eine Länge von 891 Metern. Der Voreinschnitt und das Portal liegen in der Niederschlacht, im Wald oberhalb der Talstation der Gruppenumlaufbahn. Bei Stollenmeter 160 ist ein seitlicher Stichstollen von 124 Metern Länge in Richtung Osten in den Bereich des Dorfzentrums von Braunwald und der Bergstation Braunwaldbahn vorgesehen. Mit dem seitlichen Stichstollen soll der Wirkungsbereich der Entwässerung erweitert werden.

Drainage Braunwald

Das Wasser wird in Sickerrohren gefasst und in den Entwässerungsstollen geleitet. Durch die Austrocknung des Untergrunds wird so die Rutschung stark verringert (Grafik: TBF-Marti/SK)

Gesamtkosten rund 30 Millionen Franken

Für die Projektierung, Bauherrenunterstützung und Bauleitung wurden folgende Kosten ermittelt (in Franken):

Vorbereitungsarbeiten und Installationen 3'400'000.–
Erschliessung (Bauseilbahn) 3'385'000.–
Stollenbau 18'350'000.–
Drainagebohrungen 2'100'000.–
Verwertung Ausbruch und Nebenarbeiten 2'265'000.–
Total 29'500'000.–

Finanzierung

Das Bauprojekt wird dem Bund als Einzelprojekt eingereicht. Der ordentliche Bundesbeitrag beträgt 35 Prozent. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) kann zusätzlich maximal 10 Prozent sprechen, wenn verschiedene Kriterien erfüllt sind. Bereits 2016 wurden vom BAFU aufgrund einer Vorstudie 7 oder gar 10 Prozent Mehrleistung in Aussicht gestellt.

Als Kantonsbeitrag werden aufgrund der grossen Risiken, die mit der Grossrutschung Braunwald verbunden sind und dem ausserordentlich hohen öffentlichen Interesse an deren Sanierung, gestützt auf das kantonale Waldgesetz der maximale Beitragssatz von 80 Prozent, total 23'600'000 Franken, beantragt. Unter Einbezug des ordentlichen Bundesbeitrages von insgesamt 45 Prozent beträgt der effektive Anteil des Kantons 35 Prozent, total 13'275'000 Franken. Die allfälligen Mehrleistungen des Bundes werden dem Kantonsanteil angerechnet, d.h. Bundesbeitrag, Mehrleistungen und Kantonsbeitrag dürfen 80 Prozent der beitragsberechtigten Kosten nicht überschreiten.

Die Zusicherung der Finanzierung vorgängig zum Baubewilligungsverfahren ist für sehr grosse Bauvorhaben üblich und notwendig, weil für das Baubewilligungsverfahren umfangreiche Planungsarbeiten anstehen, die mit Beiträgen finanziert werden müssen.

Bausteuerzuschlag

Auch wenn es bei (weitgehend) gebundenen Ausgaben unüblich ist, soll angesichts der in den Planjahren erwarteten hohen Defizite für die Finanzierung des Kantonsbeitrags an den Entwässerungsstollen voraussichtlich ab 2024 ein Bausteuerzuschlag in der Grössenordnung von ungefähr 0,25 Prozent der einfachen Steuer erhoben werden. Die Landsgemeinde soll im Jahr 2021 sowohl einen Verpflichtungskredit über 1,85 Millionen Franken, als auch den beabsichtigten Bausteuerzuschlag definitiv beschliessen.

Baubeginn 2023

Die Hauptarbeiten sollen ab 2023 erfolgen Die geplante Bauzeit beträgt rund vier Jahre.

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