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Drei Tage im Zeichen der Jugendkriminalität

Jugendstrafrecht • Vom 11. bis 13. September 2019 findet in der Kantonsschule Glarus die Jahrestagung der Schweizerischen Vereinigung für Jugendstrafrechtspflege statt. Jugendanwaltschaften, Jugendgerichte und Vollzugseinrichtungen aus der ganzen Schweiz nehmen teil. Die dreitägige Veranstaltung befasst sich mit dem Thema «Arme Mädchen und böse Jungs?».

Die Schweizerische Vereinigung für Jugendstrafrechtspflege trifft sich einmal jährlich zu einer dreitägigen Veranstaltung, um ein Thema aus dem Bereich des Jugendstrafrechtes vertieft zu behandeln. Seit 1966 ist der Kanton Glarus zum dritten Mal Gastgeberkanton. Rund 200 Personen aus der gesamten Schweiz nehmen an dieser dreitägigen Veranstaltung teil, darunter auch Gäste aus Deutschland, Frankreich, Österreich und Italien. Alle Teilnehmenden arbeiten im Bereich der Jugendstrafrechtspflege.

Arme Mädchen und böse Jungs?

Jedes Jahr widmet sich die Vereinigung einem speziellen Thema. Dieses Jahr steht –  angesichts der Genderdiskussion – eine besonders interessante Fragestellung im Zentrum: Es geht um die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen weiblichen und männlichen Jugendlichen, die straffällig werden. Die Frage, die in Vorträgen und Workshops behandelt wird, lautet konkret: «Arme Mädchen und böse Jungs?» Die Statistik zeigt nämlich, dass es einen markanten Unterschied zwischen den Geschlechtern gibt. Daraus ergeben sich Diskussionen, wie zum Beispiel, welchen Einfluss dies auf die Massnahmenplanung und den Vollzug hat. 

Organisatorische Herausforderung

Einen dreitägigen Anlass dieser Grössenordnung zu organisieren, ist für einen kleinen Kanton wie Glarus eine Herausforderung. Nur schon innerhalb des Glarnerlandes genügend freie Hotelzimmer für die einzeln anreisenden Personen zu finden, ist nicht ganz einfach und erfordert eine frühzeitige Planung. Unter der Leitung von Jugendanwältin Vreni Hürlimann-Zweifel, die schon seit Jahren an diesen Tagungen teilnimmt, wurde alles rechtzeitig aufgegleist. 

Was heisst Jugendstrafrecht?

Für Jugendliche zwischen 10 und 18 Jahren gilt ein spezielles Strafrecht - das Jugendstrafrecht. Das Jugendstrafrecht setzt sich aus dem Jugendstrafgesetz und der Jugendstrafprozessordnung
zusammen. Kinder sind ab dem 10. Lebensjahr sind strafmündig Die Strafmündigkeit bezeichnet das Alter, ab welchem jemand für eine Tat, die das Gesetz mit einer Strafe bedroht, bestraft werden kann. Die strafrechtliche Verantwortung beginnt in der Schweiz mit dem 10. Geburtstag. Jüngere Kinder sind somit nicht strafmündig. Im schweizerischen Jugendstrafrecht geht es in erster Linie um den Schutz und die Erziehung der Jugendlichen. Deshalb werden sie häufig nicht im eigentlichen Sinne bestraft, sondern es werden erzieherische und/oder therapeutische Massnahmen angeordnet.

Durchschnittlich sind 17 Prozent der Straftaten auf Mädchen zurückzuführen, rund 83 Prozent auf Jungs. Schutzmassnahmen wie persönliche Betreuung, eine Pflegefamilie oder ein Heim, benötigen durchschnittlich 14 Prozent der straffälligen Mädchen und rund 86 Prozent der straffälligen Jungs. 

Statistik Kanton Glarus

Straffälligkeit Mädchen / Jungs - Eingänge pro Jahr

Jahr Mädchen Jungs
2019  bis August 16 73
2018 17 97
2017 23 92

Schweizerische Vereinigung der Jugendstrafrechtspflege

Die Schweizerische Vereinigung der Jugendstrafrechtspflege (SVJ) befasst sich mit allen Erscheinungsformen der Jugendkriminalität und den ihr zugrunde liegenden Jugendproblemen. Insbesondere hat sie sich aber die Weiterentwicklung der Jugendstrafgesetzgebung sowie die Verbesserung der Jugendstrafrechtspflege und ihrer Vollzugseinrichtungen zur Aufgabe gemacht. Ein wichtiges Anliegen ist der Vereinigung zudem die fachliche Fortbildung und die Förderung des persönlichen Kontaktes ihrer Mitglieder.