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Zusätzliches Geld vom Bund für Tektonikarena Sardona

Martinsloch • Foto: Homberger

Regierungsratssitzung 3. September 2019 • Der Bund stellt zusätzliche Mittel von 360'000 Franken zur Verfügung. Die Programmvereinbarung wird angepasst.

Der Regierungsrat stimmt einer Änderung der Programmvereinbarung zwischen den Trägerkantonen des Weltnaturerbes «Tektonikarena Sardona» zu. Nach der Ablehnung des Nationalparks Locarnese wurden 1,3 Millionen Franken an Fördermitteln des Bundes frei. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) will diese Mittel zur Förderung der Weltnaturerbestätten einsetzen. Die IG Tektonikarena Sardona hat deshalb als Trägerschaft des gleichnamigen Weltnaturerbes zusätzliche Mittel für 2019 beantragt. Der Bund stellt 360'000 Franken zur Verfügung. Dies bedingt eine Anpassung der Programmvereinbarung zwischen den drei Kantonen Glarus, Graubünden und St.Gallen, für die Glarus federführend zuständig ist. 

Vom Provisorium zu einer dauerhaften Installation

Unter anderem sollen die Ausstellungsinhalte in den drei Besucherzentren in Elm, Glarus und Vättis SG erneuert und die Signaletik in der Welterbestätte angepasst werden. Ferner werden die Mittel für die Aktualisierung des Managmentplanes und der App «Welterbe Region Sardona» verwendet. Durch die Ergänzung der Programmvereinbarung fallen keine direkten zusätzlichen Kosten für die drei Kantone an, da noch immer eine genügend hohe Restfinanzierung von vereinbarten 50 % aller Vorhaben durch die Gemeinden, Kantone und Dritte zugesichert ist. 

Zustimmung aus St.Gallen und Graubünden

Die gemäss der Vereinbarung zwischen den Kantonen zuständigen Stellen der Kantone St.Gallen und Graubünden befürworten die Ergänzung der vorgeschlagenen Programmvereinbarung. Alle drei Naturschutzfachstellen sind jedoch der Auffassung, dass auch die Leistungsvereinbarung anzupassen ist und fortan nicht nur die Geologie, sondern insbesondere auch die landschaftlichen und ökologischen Werte des Weltnaturerbes einzubeziehen sind, wie dies die Vereinbarung zwischen den Gemeinden über den gemeinsamen Schutz des Weltnaturerbes vorsieht. Die Programmvereinbarung kann unter dieser Voraussetzung ergänzt werden.