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Festsetzung der stationären Spitaltarife für das Kantonsspital Glarus

Regierungsratssitzung 27. August 2019 • Der Regierungsrat legt Tarife für Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung im Bereich Akutsomatik fest.

Für die Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung im Bereich Akutsomatik der Kantonsspital Glarus AG (KSGL) gegenüber den von der tarifsuisse ag und der CSS Kranken-Versicherung AG vertretenen Versicherern wird der Basisfallpreis ab dem 1. Januar 2019 unbefristet auf 9925 Franken festgesetzt. Das KSGL ist berechtigt, für Austritte ab dem 1. Januar 2019 rückwirkend die Differenz zwischen den festgesetzten Basisfallpreisen von 9750 bzw. 9717 Franken und dem oben festgesetzten Tarif einzufordern.

Nachdem keine Einigung mit den Versicherern erzielt werden konnte, musste der Regierungsrat die Tarife nach Anhörung der Parteien und des Preisüberwachers festlegen. Er tat dies gestützt auf Betriebsvergleiche nach den Vorgaben der Schweizerischen Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK).