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Regierungsrat erachtet Memorialsantrag «Biodiversität im Kanton Glarus» als zulässig

Wildblumen • Foto: Dirk Vegelahn/iStock

Regierungsratssitzung 13. August • Die Kantonsregierung beantragt dem Landrat den Memorialsantrag der Grünliberalen für zulässig zu erklären.

Der Memorialsantrag «Biodiversität im Kanton Glarus» will den Regierungs- und Landrat beauftragen, der Landsgemeinde eine Anpassung des kantonalen Gesetzes über den Natur- und Heimatschutz zu unterbreiten. Das Gesetz sei mit dem «Konzept der Biodiversität» sowie mit den Aufträgen an den Kanton zu ergänzen, «die Biodiversität gezielt und wirkungsvoll zu fördern», «eine kantonale Biodiversitätsstrategie zu entwickeln» und «zu ihrer Umsetzung jährlich genügend finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen».

Der Regierungsrat kommt zum Ergebnis, dass der in der Form einer allgemeinen Anregung eingereichte Memorialsantrag die rechtlichen Anforderungen erfüllt und beantragt dem Landrat, diesen für zulässig zu erklären. Der Landrat befindet ausserdem über die Erheblichkeit.