Direkt zum Inhalt springen

Regierung beschliesst Rechtsänderungen

Regierungsratssitzung 1. Oktober 2019 • Die Regierung beschliesst Änderungen in der Brandschutzverordnung und der Verordnung zum Betrieb einer Datenplattform.

Änderung der Brandschutzverordnung

Die Landsgemeinde 2019 hat der Revision des Steuergesetzes zugestimmt. Dabei wurde auch die Handhabung des unterjährigen Wohnortwechsels geändert. Bisher waren die steuerpflichtigen Personen ganzjährig in der Wegzugsgemeinde steuerpflichtig. Im Rahmen der Steuerharmonisierung auf nationaler Ebene wurde nun der Wechsel vollzogen, dass der Steuerzahler ganzjährig in der Zuzugsgemeinde steuerpflichtig wird. Demgegenüber muss die Feuerwehrpflichtersatzabgabe nach geltendem Recht bei Wohnortswechsel der Wegzugsgemeinde entrichtet werden. Somit würde beim Steuerbezug ab 1. Januar 2020 eine unterschiedliche Regelung gelten. Das würde Mehraufwand für die Steuerverwaltung schaffen und soll vermieden werden. Die Bestimmungen des Steuergesetzes werden daher auch für den Bezug der Feuerwehrersatzabgabe angewandt. Die Brandschutzverordnung wird entsprechend angepasst.

Änderung der Verordnung zum Betrieb einer Datenplattform

Kantonale Organisationen, welche Einwohnerregisterdaten der Gemeinden benötigen, haben Zugriff auf die kantonale Online-Datenplattform. Dieser wird vom Regierungsrat im Rahmen der Verordnung zum Betrieb einer kantonalen Datenplattform gemäss dem Einführungsgesetz zum Registerharmonisierungsgesetz  geregelt.

Am 1. Januar 2020 tritt das Bundesgesetz über die Registrierung von Krebserkrankungen in Kraft. Dieses verpflichtet die Kantone, ein Krebsregister zu führen. Der Regierungsrat hat diese Aufgabe im Juni 2018 mit einer Leistungsvereinbarung dem Kantonsspital Graubünden übertragen. Dieses wird für die Kantone Graubünden und Glarus das Krebsregister führen. Für den Datenaustausch ist eine Änderung der geltenden Verordnung nötig. Das Krebsregister Graubünden und Glarus (KRGG) erhält die sogenannten Basisdaten von Krebspatienten einerseits von Institutionen des Gesundheitswesens (Spitäler, Ärzte). Andererseits erfolgt ein Abgleich und eine Ergänzung der Basisdaten mit den Daten aus den Einwohnerregistern. Dabei wird vorgeschrieben, dass die Einwohnerregister keine Rückschlüsse auf die Krebserkrankung einer bestimmten Person ziehen dürfen.

Der periodische Abgleich soll durch einen Export der benötigten Daten aus der kantonalen Datenplattform und einen Import in das System des Krebsregisters erfolgen. Das System gleicht die Daten ab und löscht danach die nicht weiter benötigten Datensätze. 

  • Seite drucken
  • zum Seitenanfang