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Kanton Glarus und Rega regeln die Rettung aus der Luft

Foto: Rega

Regierungsratssitzung 24. September 2019 • Der Regierungsrat schliesst eine Leistungsvereinbarung mit der Schweizerischen Rettungsflugwacht über die Luftrettung im Gebiet des Kantons Glarus ab.

Für eine schnelle und professionelle Rettung von verunfallten oder kranken Personen, braucht es gerade in Bergkantonen oft Hilfe aus der Luft. Während der Kanton Glarus für die bodengebundene Hilfe dem Kantonsspital Glarus und der Alpinen Rettung Leistungsaufträge erteilt hat, fehlt bisher eine solche Regelung für die Luftrettung. Der Regierungsrat hält die bisherige gute Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Rettungsflugwacht Rega nun in einer Leistungsvereinbarung fest. 

Gute Zusammenarbeit zwischen Rega und Kanton Glarus

Im Kanton Glarus bringen alleine die Rettungshelikopter der Rega rund 230 Patienten pro Jahr die dringend benötigte medizinische Hilfe aus der Luft. Die meisten der geretteten Patienten fliegt die Rega zur weiterführenden Behandlung nach Notfällen in das Kantonsspital Glarus, das eine umfangreiche medizinische Grundversorgung der Bevölkerung sicherstellt. Jeder zweite Glarner Einwohner ist Gönner der Rega.

Leistungen der Rega gegenüber dem Kanton Glarus:

  • Alarmbereitschaft jederzeit bei Ereignissen der normalen, besonderen und ausserordentlichen Lage.
  • Betrieb einer Einsatzbasis im Kanton Glarus (Mollis) im heutigen Umfang, mit dem Ziel die Betriebsdauer und -zeiten auszuweiten.
  • Disposition, Koordination und Führung aller Luftrettungsmittel und Luftrettungseinsätze, wobei dies auch die Disposition von Luftrettungsmitteln anderer Luftrettungsbetreiber einschliesst.
  • Durchführung aller Arten von Einsätzen wie Primäreinsätze, dringende Sekundäreinsätze, Suchflüge, Transporte von hochinfektiösen Patienten, Lawineneinsätze oder Evakuationen.
  • Notfallmedizinische Behandlung und Sozialbetreuung von Notfallpatienten.
  • Betreuung der Spitäler im Zusammenhang mit luftfahrtspezifischen Infrastrukturen und Prozessen.

Für ihre Dienstleistungen erhebt die Rega beim Kanton keine Kosten. Die Aufwendungen werden im Rahmen des Stiftungsauftrages der Rega erbracht. Einsatzkosten werden im Rahmen der vereinbarten Tarife mit den Kranken- und Unfallversicherern sowie Spitälern abgerechnet. 

Leistungsvereinbarung bringt Vorteile

Zwar würde die Rega auch ohne den Abschluss einer Leistungsvereinbarung weiterhin im Kanton Glarus Rettungseinsätze durchführen, da sie dem Stiftungszweck und ihren Gönnern verpflichtet ist. Eine Leistungsvereinbarung wie sie Glarus als erster Kanton abschliesst, sichert die Luftrettung aber verbindlicher. Die Rega verpflichtet sich explizit zur Luftrettung im Kanton Glarus und definiert ihre (Vorhalte-)Leistungen, was der gesamten Bevölkerung zugute kommt und nicht nur den Gönnern. Die fehlende Verbindlichkeit wurde in der Vergangenheit – nicht zuletzt politisch – bemängelt. In den Verhandlungen erklärte sich die Rega zudem bereit, den Betrieb einer Einsatzbasis im Kanton Glarus auf Jahre hinaus zu garantieren. Schliesslich garantiert die Rega dem Kanton auch die Unterstützung bei Ereignissen der besonderen oder ausserordentlichen Lage, die der Kanton aus eigener Kraft nicht bewältigen könnte.

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