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Regierungsrat möchte Beschwerdeverfahren beschleunigen

Bild: Getty Images/iStock

Regierungsratssitzung 3. September 2019 • Als erste Vorlage für die Landsgemeinde 2020 verabschiedet der Regierungsrat eine Änderung des Verwaltungsrechtspflegegesetzes zuhanden des Landrates. Behördlich angesetzte Fristen sollen nur noch einmal erstreckt werden können. Zudem soll der Fristenstillstand eingeschränkt werden.

Anstoss für die Vorlage bildete eine im August 2017 eingereichte Motion, die auf eine Beschleunigung von Beschwerdeverfahren in baurechtlichen Angelegenheiten hinzielte. Der Landrat überwies den Vorstoss im Februar 2018 an den Regierungsrat. Dieser schlägt dem Landrat nun eine Änderung des Verwaltungsrechtspflegegesetzes zuhanden der nächsten Landsgemeinde vor.

Gerichtsferien nur noch in Beschwerdeverfahren vor dem Verwaltungsgericht

Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen die Erstreckung von Fristen und den Fristenstillstand. Die geltende Bestimmung über den Fristenstillstand sieht vor, dass in verwaltungsrechtlichen Beschwerdeverfahren Fristen während drei Zeitspannen ausgesetzt werden: vom siebten Tag vor Ostern bis und mit dem siebten Tag nach Ostern, vom 15. Juli bis und mit 15. August und vom 18. Dezember bis und mit 2. Januar. Die Frist verlängert sich um die Dauer des Stillstands. Neu soll der Fristenstillstand auf Beschwerdeverfahren vor dem Verwaltungsgericht beschränkt werden. In Beschwerdeverfahren vor den Departementen und dem Regierungsrat sowie in Verfahren vor den verwaltungsunabhängigen Rekurskommissionen soll er nicht mehr gelten. Zudem sollen Fristen in verwaltungsrechtlichen Verfahren künftig nur noch einmal erstreckt werden können.

Rege Teilnahme an der Vernehmlassung

Während der Vernehmlassungsfrist gingen 18 Stellungnahmen ein. Neben den drei Gemeinden und den politischen Parteien äusserte sich insbesondere der Glarner Anwalts- und Notarenverband zu den beabsichtigten Änderungen. Während die Anpassungen bei der Fristerstreckung von zahlreichen Teilnehmenden ausdrücklich begrüsst und als geeigneter Beitrag zur Verkürzung von Verfahren betrachtet wurden, beurteilten die Teilnehmenden die Änderung beim Fristenstillstand wesentlich kontroverser.

Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass die vorgeschlagenen Änderungen lange Verfahrensdauern nicht per se verhindern können. Er ist aber davon überzeugt, dass die gesetzlichen Massnahmen einen Beitrag zur Verkürzung von Beschwerdeverfahren leisten. Bereits im parlamentarischen Vorstoss der Motionäre wurden diese Bereiche als Ursache für lange Verfahren angesprochen. Die Massnahmen treffen nicht einseitig die Parteien und ihre Rechtsvertreter, sondern auch die an den Verfahren beteiligten Vorinstanzen sowie die Behörden und Verwaltungseinheiten.

Die Vorlage wurde verwaltungsintern durch eine interdepartementale Arbeitsgruppe erarbeitet, an der auch ein Vertreter des Verwaltungsgerichts beteiligt war. Die Änderungen sollen nach Annahme durch die Landsgemeinde am 1. Oktober 2020 in Kraft treten. Sie verursachen gegenüber dem geltenden Recht keine zusätzlichen Kosten, bedingen jedoch von den an Verwaltungsverfahren beteiligten Parteien, Rechtsvertreterinnen und Rechtsvertreter, Behörden oder Vorinstanzen eine gewisse Umstellung und Flexibilität.

Bereits heute kaum übermässig lange Beschwerdeverfahren

Der Regierungsrat nahm das Anliegen der Motionäre zum Anlass, die Dauer der Behandlung von Beschwerden zu analysieren.

Die Auswertung der baurechtlichen Beschwerdeverfahren vor dem Departement Bau und Umwelt (DBU) zeigt, dass 78 Prozent dieser Beschwerden in der durch den Landrat vorgegebenen sechsmonatigen Bearbeitungsfrist ab Abschluss des Schriftenwechsels entschieden werden. Seit Januar 2017 kam es in sechs Prozent der Fälle zu einer grösseren Überschreitung der Ordnungsfrist; die Bearbeitungszeit betrug jedoch auch in diesen Fällen weniger als acht Monate. Betrachtet man die gesamte Verfahrensdauer, so wurden 45 Prozent der Beschwerden innert neun Monaten bzw. 69 Prozent innert einem Jahr ab Beschwerdeeingang erledigt.

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