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Einrichtungen für Menschen mit Behinderung erhalten Kantonsbeiträge

Wohngruppe Kärpf Hätzingen • Foto: Glarnersteg

Regierungsratssitzung 27. August 2019 • Die vier Einrichtungen Glarnersteg, Fridlihuus, Menzihuus und Teen Challenge Schweiz erhalten Betriebsbeiträge. Diese sind abgestuft nach Betreuungsaufwand.

Jeder Kanton garantiert, dass Menschen mit Behinderung mit Wohnsitz in seinem Gebiet, ein Angebot an Institutionen zur Verfügung steht, welches ihren Bedürfnissen in angemessener Weise entspricht.
Der Regierungsrat genehmigt die vom Departement Volkswirtschaft und Inneres ausgearbeiteten Leistungsvereinbarungen für das Jahr 2020 mit unveränderten Pauschalbeiträgen.
Die Betriebsbeiträge werden im Kanton Glarus seit dem Jahr 2012 pauschal ausgerichtet. Die Abgeltung für die drei Leistungsbereiche Wohnen, Tagesstruktur ohne Lohn (Beschäftigung) und Tagesstruktur mit Lohn (geschützte Arbeitsplätze) erfolgt abgestuft nach Betreuungsaufwand. Dies geschieht über die Erfassung des individuellen Betreuungsbedarfs durch die Einrichtung. Durch die Invalidenversicherung wird zudem die Hilflosigkeit (HILO / HE) eingestuft. Es werden in fünf Stufen unterteilt, die individuellen Betreuungsleistungen einer Einrichtung zugunsten von Menschen mit Behinderung ermittelt.

Entwicklung der Kantonsbeiträge (in Franken)

 

2017

2018

Hochrechnung 2019

Fridlihuus

1'002'472

  894'304 

952'714

Einzelne Klienten mit gestiegenem Betreuungsaufwand.

Glarnersteg

5'004'568

5'325'856

5'342'840

Die Platzzahlen wurden 2018 um 6 Einheiten erhöht; das Wohnen um einen Platz, die Tagesbeschäftigung um zwei Plätze und die Werkstätte um drei Plätze.

Menzihuus

467'578

469'001

512'040

Gleichbleibendes Platzangebot, Klienten mit höherem Betreuungsaufwand.

Teen Challenge

884'043

754'490

777'885

Gleichbleibendes Platzangebot, Klienten mit tieferem Betreuungsaufwand und besserer Auslastung.

Abwesenheitsentschädigung

Mit den für 2020 vorgesehenen Pauschalen kann das Budget 2020 von 7,8 Millionen. Franken für innerkantonale Einrichtungen aus heutiger Sicht eingehalten werden.

Ausserdem wird neu und per 1. Januar 2020 eine Abwesenheitsentschädigung eingeführt. Damit wird es Menschen mit einer Behinderung künftig ermöglicht, einen Ferienaufenthalt innerhalb der Familie oder bei Dritten mitzufinanzieren. Ebenfalls besteht dann die Möglichkeit, den Essensanteil eines Spitalaufenthaltes zu finanzieren.

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