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Der Regierungsrat möchte eine Reduktion der Wildruhezonen prüfen

Der Kanton Glarus hat eine vergleichsweise grosse Fläche von Wildruhezonen • Bild: J. Mrocek/iStock

Regierungsratssitzung 20. August 2019 • Der Regierungsrat schlägt vor, die Forderung des Memorialsantrags «Wildschutz mit Augenmass» umzusetzen. Die Änderung des Jagdgesetzes geht in die Vernehmlassung.

In seinem Memorialsantrag «Wildschutz mit Augenmass» schlägt Peter Straub, Näfels vor, die Flächen der Schongebiete und Schutzzonen seien im Jagdgesetz auf ein erträgliches Mass zu reduzieren. Die Fläche der Schutzzonen solle sich an den Flächen von vergleichbaren Kantonen oder Regionen orientieren. Der Memorialsantrag wird unter anderem mit dem Interesse der Attraktivität des Kantons als Lebensraum und Tourismusregion begründet, und damit, dass Glarus nicht als «Verbotskanton» wahrgenommen werden solle.

Ausgangslage

Im Herbst 2016 hat der Regierungsrat 32 Wildruhezonen ausgeschieden, wovon sich elf Gebiete in Eidgenössischen Jagdbanngebieten befinden. Die Wildruhezonen wurden erlassen, weil während den letzten Jahren Trendsportarten wie das Schneeschuhlaufen stark zugenommen haben und ein Konfliktpotenzial zwischen Freizeitsportarten und den Wildtieren auftreten kann. Der Memorialsantrag regt an, die Verhältnismässigkeit durch Vergleiche mit ähnlichen Kantonen und Regionen zu objektivieren. Dieser Anregung wird gefolgt und die Bestimmung im kantonalen Jagdgesetz entsprechend angepasst.

Vergleich zeigt hohen Anteil von Schutzzonen im Kanton Glarus

Der hohe Anteil an Schutz- und Schongebieten im Kanton Glarus gründet vor allem auf den drei Eidgenössischen Jagdbanngebieten. Allerdings ist auch der Anteil der rechtsverbindlich ausgeschiedenen Wildruhezonen mit 8.5 Prozent im Quervergleich mit anderen Kantonen und Regionen relativ hoch. Prozentual zur Kantonsfläche weisen sowohl die Nachbarkantone St. Gallen, Graubünden und Uri sowie weitere Gebirgskantone wie die Kantone Wallis, Tessin und Nidwalden weniger Wildruhezonen-Flächen aus. Es gibt aber auch Regionen mit vergleichbarer Fläche, und solche mit grösseren Flächen an Wildruhezonen. Viele zum Vergleich herangezogene Tourismuskantone und Tourismusregionen weisen einen Flächenanteil zwischen 5.5 bis 6.5 Prozent rechtsverbindlicher Wildruhezonen auf.

Vorschlag des Regierungsrates

Die bisherige Regelung im Jagdgesetz setzt der Schaffung von Schongebieten keine flächenmässige Schranke. Eine Beschränkung auf eine bestimmte Grösse erachtet der Regierungsrat auch nicht als sinnvoll und wird auch nicht vom Antragssteller vorgeschlagen. Neu soll explizit der Begriff Wildruhezone eingeführt werden. Diese Präzisierung ist notwendig, da sich der Memorialsantrag direkt auf Wildruhezonen bezieht. Vom Memorialsantrag nicht betroffen sind Vogelschutzgebiete oder auch Schongebiete für Murmeltiere.
Ferner wird das Jagdgesetz mit der Anforderung ergänzt, dass sich die Gesamtfläche der Wildruhezonen an vergleichbaren Kantonen und Regionen zu orientieren hat. In der Umsetzung kann dies dazu führen, dass der Regierungsrat Wildruhezonen aufheben muss.

Vernehmlassung

Der Regierungsrat verabschiedet die Änderung des Kantonalen Jagdgesetzes zuhanden der Vernehmlassung. Diese dauert bis 15. Oktober 2019

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