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Individuelle Prämienverbilligung (IPV) 2020

Foto: iStock

Departement Finanzen und Gesundheit • In den nächsten Tagen werden die Glarner Haushalte mit dem Antragsformular für die individuelle Prämienverbilligung 2020 bedient.

Ein Anspruch auf Prämienverbilligung ist mittels dieses Antragsformulars bis spätestens 31. Januar 2020 bei der Kantonalen Steuerverwaltung geltend zu machen. Der Antrag muss in jedem Anspruchsjahr neu gestellt werden, unabhängig davon ob der obligatorische Krankenversicherer auf den Monatsabrechnungen für das Jahr 2020 mit einer Prämienverbilligung rechnet oder nicht.

Weitere Informationen und das Antragsformular sind online verfügbar.

Die Prämienverbilligung wird auf Antrag an Personen ausgerichtet, die aufgrund des anrechenbaren Einkommens einen Anspruch geltend machen können. Massgebend für die Berechnung des anrechenbaren Einkommens sind die Daten der definitiven Steuerveranlagung des Jahres 2018.

Eine erhebliche Veränderung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (zu Ungunsten der versicherten Person) um mehr als 30 Prozent im Vergleich zum anrechenbaren Einkommen kann auf Antrag hin geltend gemacht werden. Dieser Antrag muss spätestens 30 Tage nach Zustellung der definitiven Steuerveranlagung 2019 eingereicht werden.

Bei erheblicher Veränderung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (zu Gunsten der versicherten Person) kann die Kantonale Steuerverwaltung den IPV-Anspruch aufgrund der aktuellen Einkommensverhältnisse berechnen.

Für Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungs- oder Sozialhilfeleistungen organisieren die zuständigen Amtsstellen die Prämienverbilligung direkt mit der Kantonalen Steuerverwaltung.  

Auszahlung

Die Prämienverbilligung wird an den obligatorischen Krankenversicherer überwiesen. Dieser leitet sie an die versicherte Person weiter. 

Änderungen IPV für das Jahr 2020

Der Grenzbetrag wurde vom Landrat für Familien und Alleinerziehende einheitlich neu auf 85'000 Franken festgelegt. Damit erhalten auch Familien und Alleinerziehende mit mittleren Einkommen eine Prämienverbilligung für ihre Kinder und Jugendlichen in Ausbildung.

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