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Regierungsrat begrüsst Einigung zwischen Glarner Kantonalbank und ehemaligen Bankorganen

Regierungsrat • Die Glarner Kantonalbank und ehemalige Bankorgane haben sich im Verantwortlichkeitsprozess auf einen Vergleich geeinigt. Der Regierungsrat begrüsst diese Einigung. Im Verfahren betreffend die Schadloshaltung ehemaliger Bankräte gegenüber dem Kanton Glarus konnte dieser zudem selbst separate Vereinbarungen abschliessen.

Der 2010 im Auftrag des Regierungsrates von der Glarner Kantonalbank (GLKB) angestrengte Verantwortlichkeitsprozess gegen ehemalige Bankräte, ehemalige Geschäftsleitungs­mitglieder sowie gegen die ehemalige externe Revisionsstelle endet mit einem aussergerichtlichen Vergleich. Dies teilte die GLKB heute Morgen mit. Mit ihrer Klage wollte die GLKB die Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der gescheiterten Wachstumsstrategie der Bank in den Jahren 2005–2007 klären und Schadenersatzansprüche geltend machen. 2015 hat das Glarner Kantonsgericht die Klage teilweise gutgeheissen. Gegen dieses Urteil haben alle Parteien Berufung eingereicht. Das Obergericht hat den Fall im Juni 2018 an das Kantonsgericht zurückgewiesen.

Der Kanton Glarus ist Hauptaktionär der GLKB und war in diesem zivilrechtlichen Verfahren nicht Partei. Der Regierungsrat als Vertreter des Hauptaktionärs begrüsst, dass das langwierige Verfahren nach neun Jahren nun ein Ende findet. Er erachtet den Abschluss der gerichtlichen Auseinandersetzung durch Vergleich angesichts des offenen Ausgangs und der absehbar langen Verfahrensdauer als vernünftig. Gleichzeitig bedauert der Regierungsrat jedoch, dass die Verantwortlichkeiten rund um die fraglichen Geschehnisse nicht mehr abschliessend durch ein Gericht aufgearbeitet werden.

Parallel zum Verantwortlichkeitsprozess befasste sich der Regierungsrat seinerseits in einem verwaltungsrechtlichen Verfahren mit den Forderungen ehemaliger Bankräte gegenüber dem Kanton Glarus nach Schadloshaltung gemäss Staatshaftungsgesetz. In diesem Verfahren hat der Regierungsrat separate Vereinbarungen abgeschlossen. So erklärt sich der Kanton Glarus – ohne Anerkennung einer Rechtspflicht – zu einer Zahlung von insgesamt 240’000 Franken an vier ehemalige Bankräte bereit. Die aufgrund dieses Rechtsstreits in der Jahresrechnung des Kantons Glarus ausgewiesene Eventualverbindlichkeit reduziert sich deshalb von 650’000 auf 410’000 Franken. Die Parteien haben das Recht, allfällige weitere Ansprüche auf dem Rechtsweg gegenüber dem Kanton Glarus geltend zu machen.

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