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Wenig Bedarf nach Ärztebeschränkung im Kanton Glarus

Von einer Überversorgung mit Ärzten ist der Kanton Glarus weit entfernt • Foto: Keystone-SDA

Regierungsratssitzung 16. Mai 2023 • Die Kantone müssen die Höchstzahlen für Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Bereich festlegen. Da im Kanton Glarus eine Unter- und keine Überversorgung mit Hausarzt-Dienstleistungen besteht, gibt es wenig Bedarf nach einer Beschränkung. Der Regierungsrat schickt die entsprechende Vollzugsverordnung in die Vernehmlassung.

Seit Januar 2022 sind die Kantone für die Zulassung von sämtlichen Leistungserbringern im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) im ambulanten Bereich zuständig. Neu muss die Anzahl der Ärztinnen und Ärzte, die im ambulanten Bereich zulasten der OKP Leistungen erbringen, in mindestens einem Fachgebiet durch Höchstzahlen beschränkt werden.

Nicht zu viele Ärzte im Glarnerland

Im Kanton Glarus besteht grundsätzlich keine Über-, sondern eine Unterversorgung mit ambulanten ärztlichen Leistungen; es wäre wünschenswert, wenn sich neue Ärztinnen und Ärzte im Kanton Glarus niederlassen würden. Um die Bundesvorgaben umzusetzen, sollen daher lediglich vier Fachgebiete (Nuklearmedizin, Pathologie, Radio-Onkologie und Strahlentherapie sowie Radiologie) beschränkt werden. In der Nuklearmedizin und Pathologie besteht aktuell kein innerkantonales Angebot. Sie werden sinnvollerweise auch künftig in grösseren medizinischen Zentren erbracht. Im Bereich der Radio-Onkologie und Strahlentherapie bietet das Kantonsspital Glarus in Kooperation mit dem Kantonsspital Graubünden eine ambulante Sprechstunde in Glarus an. In der Radiologie gibt es aktuell lediglich ein spitalambulantes Angebot des Kantonsspitals Glarus. Die Begrenzung in diesem Bereich wird mit möglichen Kostenfolgen begründet, falls sich ein neues Radiologieinstitut im Kanton Glarus ansiedeln würde.

Bisher galt im Kanton Glarus eine umfassende Zulassungsbeschränkung für Ärztinnen und Ärzte, die jedoch übersteuert wurde, wenn in einem Fachgebiet eine Unterversorgung bestand. Dies traf in vielen Fachgebieten zu.

Vernehmlassung eröffnet

Die regierungsrätliche Vollzugsverordnung, mit welcher die Zulassungen auf dem aktuellen Stand beschränkt werden, gilt vom 1. Juli 2023 bis maximal am 30. Juni 2025. Ab dem 1. Juli 2025 werden die Zulassungsbeschränkungen erneut zu überprüfen und neu zu regeln sein. Der Regierungsrat verabschiedet die Vollzugsverordnung zur Verordnung über die Festlegung der Höchstzahlen für Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Bereich zuhanden der Vernehmlassung. Diese dauert bis zum 2. Juni 2023 und richtet sich in erster Linie an die Verbände der Leistungserbringer, der Versicherer und der Versicherten sowie die umliegenden Kantone. Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf der Website des Departements Finanzen und Gesundheit publiziert (LINK).

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