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Glarner Walenseeufer soll aufgewertet werden

Einige ausgewählte Stellen des Walenseeufers sollen revitalisiert werden • Foto: D. Feitknecht

Regierungsratssitzung 13. Dezember 2022 • Der Regierungsrat genehmigt die strategische Planung der Revitalisierung von vier Uferabschnitten am Walensee. Die Massnahmen sollen bis 2040 umgesetzt werden und damit eine Verpflichtung des eidgenössischen Gewässerschutzgesetzes umsetzen.

Im Jahr 2011 trat das revidierte eidgenössische Gewässerschutzgesetz in Kraft, das u. a. die Revitalisierung der Gewässer regelt und negative Auswirkungen der Wasserkraftnutzung mindern soll. Nachdem die Kantone ihre strategische Planung bei den Fliessgewässern bereits 2014 dem Bund einreichen mussten, ist nun die Revitalisierung der Seeufer an der Reihe.

Welches Wasser soll es sein?

Die strategische Revitalisierungsplanung erfolgt im Kanton Glarus für den Walensee. Die anderen Seen mit der Mindestgrösse von 5 Hektaren oder mehr schieden aus der Planung aus, da sie entweder bereits vollständig naturnah sind (z. B. Oberblegisee), stark durch Kraftwerke genutzt werden und deshalb eine grosse Pegelschwankung aufweisen (Klöntalersee) oder neben der Staumauer vollständig naturnah sind (Muttsee oder Garichtisee).

Experten und kantonale Fachstellen haben vier Uferabschnitte des Walensees mit einer Gesamtlänge von 965 Metern festgelegt, an welchen mit einem Zeithorizont bis zum Jahr 2040 Revitalisierungen umgesetzt werden sollen:

  • Mündung Rötibach
  • Parkplatz der ehemaligen Raststätte Walensee östlich des Standenhorntunnels
  • Seeflechsen
  • Mündung Mittlerer Flechsengraben

Die Revitalisierung der Seeufer stellt gemäss dem eidgenössischen Parlament eine Mehrgenerationenaufgabe dar. Der Bund beteiligt sich an den Kosten mit bis zu 80 Prozent.

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