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Die Abfallablagerung bei der Linthmündung wird nochmals abgeschirmt

Nach den Abdeckungsarbeiten werden diese Absperrungen am Seeufer entfernt • Foto AUE

Departement Bau und Umwelt • Die am Walenseeufer bei der Linthmündung freigelegten asbesthaltigen Abfälle werden in den nächsten Wochen nochmals provisorisch zugeschüttet. Im Laufe der Sommermonate wird eine Sanierung dieses Standortes vorbereitet.

Im Frühsommer 2020 hat die Erosion des Walensees bei der Linthmündung Abfälle freigelegt, die sich bei näherer Untersuchung als asbesthaltig herausgestellt haben (Medienmitteilung 25. Juni 2020). Das Gelände in der Umgebung wurde darum genau untersucht, um das Ausmass dieser Ablagerung abschätzen zu können. Auf dem Strand und Seegrund wurden 700 Kilo des belasteten Materials eingesammelt und entsorgt. Zudem wurde der Strand des Walensees auf diesem Abschnitt aus Sicherheitsgründen abgesperrt und die freigelegten Abfälle provisorisch überschüttet. Eine Fachfirma hat ein Sanierungsprojekt erarbeitet und Abklärungen zur Verursacherfrage durchgeführt. Eine Sanierung wird anspruchsvoll sein, weil die Abfälle zum grössten Teil unter den Bäumen des Linthdeltas liegen, welche Teil eines Auenwaldes von nationaler Bedeutung sind.

Umgebung wird für den Sommer begehbar gemacht

Das Bundesamt für Umwelt hat diese Ablagerung nach längerer Abklärung als eine Altlast nach dem Umweltschutzrecht beurteilt. Damit können unter bestimmten Voraussetzungen Bundesbeiträge für die Sanierung beansprucht werden. In den nächsten Wochen müssen ein detailliertes Sanierungsprojekt, ein Baugesuch und die Grundlagen für einen Bundesbeitrag erarbeitet werden. Bauarbeiten können nur in den Wintermonaten bei tiefem Wasserstand ausgeführt werden. Im Hinblick auf die kommende Sommersaison haben sich das Linthwerk als Grundeigentümerin und die Abteilung Umweltschutz und Energie darauf geeinigt, dass die inzwischen wieder freigelegten Ablagerungsteile nochmals sorgfältig zugeschüttet werden. Damit kann die Absperrung am Strand aufgehoben werden. Die Benutzung des Strandes und das Schwimmen im See ist ohne Gefahr möglich. Das Betreten des dichten Waldes ist aber verboten, weil im dichten Gebüsch einzelne Abfallbrocken liegen könnten.

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