Regierungsrat beantragt Ablehnung einer allgemeinen Grundsteuer

Im Kanton Glarus soll keine allgemeine Steuer auf Liegenschaften wie hier in Mitlödi erhoben werden • Foto: Dimitri Feitknecht

Regierungsratssitzung 29. September 2026 • Der Glarner Regierungsrat lehnt die Einführung einer allgemeinen Grundsteuer nach dem St. Galler Modell ab und beantragt dem Landrat, eine entsprechende Motion abzulehnen.

Landrat Fridolin Staub reichte am 12. September 2026 die Motion «Grundsteuer» ein. Er verlangt die Einführung einer Grundsteuer nach dem Modell des Kantons St. Gallen. Die Einführung soll durch die Landsgemeinde 2028 beschlossen und die Steuer erstmals 2029 erhoben werden. Die Motion wird mit den Mindereinnahmen infolge der Abschaffung des Eigenmietwerts begründet.

Falscher Ansatz

Eine allgemeine Grundsteuer würde das Grundeigentum unabhängig von seiner Nutzung erfassen und damit neben vermieteten Liegenschaften auch selbstgenutzte Erstliegenschaften zusätzlich belasten. Der Regierungsrat erachtet es als nicht sachgerecht, das gesamte Grundeigentum nach der Abschaffung des Eigenmietwerts auf selbstgenutztem Wohneigentum einer neuen Steuer zu unterstellen. Zwar wäre eine allgemeine Grundsteuer administrativ einfacher zu handhaben als eine auf Zweitwohnungen beschränkte Lösung; dieser Aspekt rechtfertigt jedoch keine so breite steuerliche Erfassung.

Als zielgerechter und verhältnismässiger erachtet der Regierungsrat die Motion der landrätlichen Kommission Finanzen und Steuern («Liegenschaftssteuer auf Zweitwohnungen»). Diese knüpft direkt an die bundesrechtlichen Möglichkeiten an und lässt sich auf überwiegend selbstgenutzte Zweitliegenschaften beschränken. Dies bietet insbesondere für stark durch Zweitwohnungen geprägte Gemeinden wie Glarus Süd eine wichtige Einnahmenquelle, ohne die Bevölkerung im Bereich des Erstwohnsitzes flächendeckend zusätzlich zu belasten.

Die Motion sowie die Stellungnahme des Regierungsrates sind in der Geschäftsdatenbank des Landrates publiziert.