Leistungsvereinbarung mit Behinderteneinrichtungen

Regierungsratssitzung 29. September 2026 • Der Regierungsrat schliesst Leistungsvereinbarungen mit den vier anerkannten Einrichtungen für Menschen mit Behinderung ab.

Gemäss Sozialhilfegesetz leistet der Kanton im Rahmen von Leistungsvereinbarungen Beiträge an anerkannte Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Im Kanton Glarus sind dies die Einrichtungen Fridlihuus in Glarus, Glarnersteg in Schwanden, Menzihuus in Filzbach und Teen Challenge in Glarus. Der Kantonsanteil für das Jahr 2027 ist abhängig von der Belegung und dem individuellen Betreuungsbedarf der Personen, die Leistungen beanspruchen. Die Leistungsvereinbarungen werden jeweils für ein Jahr abgeschlossen. In den vier Einrichtungen werden insgesamt 117 Wohn- und 191 Tagesstrukturplätze angeboten.