Interpellation zur Strategie 2030 des Kantonsspitals Glarus beantwortet

Das Kantonsspital Glarus nimmt eine zentrale Rolle in der stationären Grundversorgung ein • Foto: Darko Cetojevic

Regierungsratssitzung 22. September • In seiner Antwort auf eine Interpellation der GLP-Fraktion hält der Regierungsrat fest, dass rückläufige Fallzahlen die finanzielle Sanierung des Kantonsspitals Glarus verzögern. An der Strategie 2030 wird dennoch festgehalten.

Die GLP-Fraktion reichte am 24. Juni 2026 die Interpellation «Fragen zur Strategie 2030 des Kantonsspitals Glarus (Geschäftsbericht 2025)» ein. Darin stellt sie Fragen zum Rückgang der Fallzahlen, zu ausserkantonalen Behandlungen, zu den finanziellen Zielen und zu Wechseln in der Führung.

In seiner Antwort erläutert der Regierungsrat, dass das Kantonsspital Glarus (KSGL) 2025 insgesamt 171 stationäre Austritte weniger als im Vorjahr verzeichnete. Davon sind 90 auf die Ausgliederung der Psychiatrie in die Psychiatrischen Dienste Glarus AG zurückzuführen. Im Akutspital beträgt der tatsächliche Rückgang somit 81 Fälle. Besonders betroffen waren die Chirurgie und die Orthopädie. Als mögliche Gründe nennt das KSGL weniger Unfälle und Einweisungen sowie die zunehmende ambulante Behandlung. Gleichzeitig lassen sich immer mehr Glarner Patientinnen und Patienten ausserhalb des KSGL behandeln. Teilweise liegt dies daran, dass bei spezialisierten Behandlungen Patientinnen und Patienten an Zentrumsspitäler überwiesen werden. Neben medizinischen Gründen spielen die freie Spitalwahl, ärztliche Zuweisungen, die geografische Lage und persönliche Präferenzen eine Rolle.  

Akutversorgung in einem Gebäude

Der Fallzahlenrückgang hat die finanzielle Sanierung verzögert. Die laufenden Erträge reichen nicht aus, um notwendige Investitionen aus eigener Kraft zu finanzieren. Das KSGL hat deshalb für das laufende Jahr zusätzliche Massnahmen eingeleitet. Ein zentrales Vorhaben ist die Bündelung der stationären Akutversorgung in einem Gebäude. Dadurch sollen Wege verkürzt, Abläufe vereinfacht und Mitarbeitende flexibler eingesetzt werden. Die Interpellation sowie die Stellungnahme des Regierungsrates sind in der Geschäftsdatenbank des Landrates publiziert.