Memorialsantrag fordert besseren Schutz der einheimischen Bienen

Dunkle Biene: Seit einem Landsgemeindebeschluss im Jahr 1977 ist die Einfuhr und Haltung anderer Bienenrassen im Glarnerland verboten, um diese Kulturrasse rein zu erhalten • Foto: Lars Kalt

Regierungsratssitzung 25. August 2026 • Der Regierungsrat nimmt Kenntnis von einem Memorialsantrag. Dieser fordert eine Änderung des Gesetzes über die Bienenzucht und Bienenerhaltung zur Sicherstellung des Schutzes der Dunklen Biene. Gefordert werden klare Regeln und entsprechende Durchsetzungsmassnahmen.

Die heimische Dunkle Biene ist aufgrund der geografischen Struktur des Glarnerlandes mit seinen natürlichen Abgrenzungen besser geschützt als anderswo. Trotzdem gerät sie zunehmend unter Druck, sich mit anderen Bienenrassen genetisch zu vermischen. Lars Kalt, Ennenda, fordert in seinem Memorialsantrag «Anpassung des Gesetzes über die Bienenzucht zum Erhalt der gefährdeten Dunklen Biene» die Unterstützung der Rein- und Erhaltungszucht, verpflichtende Regeln sowie entsprechende Kontroll- und Durchsetzungsmassnahmen. 

Der Regierungsrat wird dem Landrat innerhalb von drei Monaten seine Stellungnahme zur rechtlichen Zulässigkeit des Memorialsantrags unterbreiten. Der Landrat entscheidet im Anschluss über die rechtliche Zulässigkeit sowie die Erheblichkeit. Der Memorialsantrag ist in der Geschäftsdatenbank des Landrates publiziert.