Waldbrandgefahr im Kanton Glarus ist gross

Departement Bau und Umwelt • Die Abteilung Wald und Naturgefahren beurteilt die aktuelle Waldbrandgefahr als gross. Das Feuern im Wald und in Waldesnähe ist ab sofort verboten.

Feueraktivitäten im Freien bergen momentan ein grosses Risiko für Wald- oder Flurbrände. Die heisse und niederschlagsarme Witterung dieser Woche hat die Waldbrandgefahr weiter ansteigen lassen. Die Entzündbarkeit der zunehmend trockenen Vegetation ist im Wald und in Waldesnähe gross. Funkenflug eines Feuers, Feuerwerk oder unachtsam weggeworfene Raucherwaren können ein Feuer entfachen und zu einem grösseren Waldbrand führen. Die Langzeitprognose lässt noch keine verlässliche Veränderung der Wetterlage erkennen.

Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe

Zum Schutz der Wälder und der Bevölkerung hat der Kanton Glarus am 25.06.2026 ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe erlassen. In Absprache mit der Glarnersach wird zudem das Abbrennen von Feuerwerk im ganzen Kanton untersagt. Das Verbot gilt ab sofort für das ganze Kantonsgebiet und bis auf Widerruf durch den Kanton Glarus.

Das Feuerverbot umfasst folgende Massnahmen:

  • kein Feuer im Wald und in Waldesnähe (Abstand zum Wald 50 Meter)
  • kein Abbrennen von Feuerwerk (ganzer Kanton)
  • kein Steigenlassen von Himmelslaternen (ganzer Kanton)
  • kein Wegwerfen von Raucherwaren

Was ist noch erlaubt?

Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht:

 

Lage wird anfangs Juli neu beurteilt

Es ist unsicher, ob die für nächste Woche prognostizierten Niederschläge eintreffen. Die Waldbrandgefahr bleibt voraussichtlich gross. Die Abteilung Wald und Naturgefahren beurteilt die Lage am Mittwoch,1. Juli 2026, neu.

Medienkontakt
Abteilung Wald und Naturgefahren, Daniel Hartenbach: 055 646 64 55 I daniel.hartenbach@gl.ch