Intensivweiterbildung von Lehrpersonen an kantonalen Schulen: Neue Verordnung in Kraft gesetzt

Regierungsratssitzung 23. Juni 2026 • Lehrpersonen an kantonalen Schulen erhalten ab August 2026 eine aktualisierte Grundlage für ihre Intensivweiterbildung. Der Regierungsrat hat die entsprechende Verordnung erlassen und passt damit die bisherigen Regelungen an das revidierte Bildungsgesetz an.

Der Regierungsrat erlässt die Verordnung über die Intensivweiterbildung der Lehrpersonen kantonaler Schulen und setzt diese auf den 1. August 2026 in Kraft. Sie ergänzt die Teilrevision des Bildungsgesetzes, die von der Landsgemeinde 2025 beschlossen wurde. Lehrpersonen erhalten weiterhin nach mindestens zwölf Jahren Schuldienst, davon mindestens sechs Jahre im Kanton Glarus, Anspruch auf eine bezahlte Intensivweiterbildung von bis zu drei Monaten. Neu können auch Lehrpersonen mit Pensen unter 80 Prozent davon profitieren. Die erforderliche Anstellungsdauer von mindestens zwölf Jahren bei tieferen Pensen verlängert sich dann aber entsprechend, wobei ein durchschnittliches Mindestpensum von 50 Prozent vorausgesetzt wird. Die Verordnung ersetzt das bisherige Reglement von 2002 und führt zu keinen wesentlichen Mehrkosten.