Feuerwerksverbot: Landrat soll Memorialsantrag für rechtlich zulässig erklären
Regierungsratssitzung 5. Mai 2026 • Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, einen Memorialsantrag für zulässig zu erklären, der den Verkauf und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern verbieten will.
Sonja Breitenmoser Kistler, Niederurnen, und Bernadette Epprecht, Näfels, stellen den Memorialsantrag «Verbot zum Verkauf und Abbrennen von lärmendem Feuerwerk» (s. Medienmitteilung 17. Februar 2026). Verlangt wird ein kantonales Verbot des Verkaufs und des Abbrennens von lärmendem Feuerwerk. Die Gemeinden sollen für besondere Veranstaltungen Ausnahmen bewilligen können. In den vergangenen Jahren habe das Abbrennen von einem Feuerwerk stark zugenommen. Lärm stelle eine erhebliche Belastung für Menschen sowie Wild- und Haustiere dar.
Der Regierungsrat beurteilt den Memorialsantrag als rechtlich zulässig. Ob ein rechtlich zulässiger Memorialsantrag auch für erheblich erklärt wird, entscheidet der Landrat. Der Memorialsantrag und weitere Unterlagen sind in der Geschäftsdatenbank des Landrates publiziert. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, den Memorialsantrag für zulässig zu erklären und über die Erheblichkeit zu befinden.
Regierungsrat beantwortet Petition zum Feuerwerksverbot
Der Regierungsrat nimmt Stellung zur Petition «Das Abfeuern von lautem Feuerwerk ist im Kanton Glarus verboten», die im Februar 2026 mit 740 Unterschriften von Rudolf Emil Herrmann eingereicht wurde. In seiner Antwort erkennt der Regierungsrat an, dass lautes Feuerwerk zu erheblichen Lärmbelastungen führt und sowohl Menschen als auch Tiere stark stören kann. In der politischen Entscheidung darüber will er jedoch zunächst die laufenden Entwicklungen auf Bundesebene abwarten.