Änderungen bei der Berufs- und Laufbahnberatung

Beratung am Berufsinformationszentrum (BIZ) • Foto: BIZ

Berufs- und Laufbahnberatung • Die Berufs- und Laufbahnberatung Glarus passt die Beratungsdienstleistungen für Erwachsene an.

Aufgrund der aktuellen personellen Ressourcensituation passt die Berufs- und Laufbahnberatung Glarus ihre Beratungsdienstleistungen für erwachsene Ratsuchende an. Ziel ist es, die vorhandenen Ressourcen weiterhin wirkungsvoll und bedarfsgerecht einzusetzen.

Ab Mittwoch 22. April treten die folgenden Änderungen in Kraft:

Erstberatung als Kurzberatung

Sämtliche Erstgespräche für Erwachsene werden künftig als Kurzberatung (ca. 20 Minuten) durchgeführt.

Die Kurzberatung dient:

  • der Klärung von Fragestellungen (z. B. Weiterbildung im erlernten Beruf, berufliche Umorientierung in ein verwandtes Berufsfeld)
  • oder als Triagegespräch für eine mögliche vertiefte Beratung.

Die Kurzberatungen finden in folgenden Zeitfenstern statt:

  • Mittwoch: 13:30 – 17 Uhr
  • Donnerstag: 13:30 – 17:30 Uhr
  • Freitag: 8 – 11:30 Uhr

Für die Kurzberatung wird eine Anmeldung empfohlen.

Überweisungen durch Fachstellen

Personen, die von Fachstellen wie RAV oder IV betreut werden, können eine reguläre Beratung mit einer entsprechenden Überweisung vereinbaren.

Ohne Überweisung ist nur eine Kurzberatung möglich.

Personen mit Tertiärabschluss

Für Personen mit einem Tertiärabschluss werden grundsätzlich keine regulären Beratungen mehr angeboten. In diesen Fällen kann eine Kurzberatung in Anspruch genommen werden.

Für Anliegen zur weiterführenden Studienwahl oder zu Studienmöglichkeiten für Personen mit einem Tertiär A-Abschluss, besteht nebst der Kurzberatung in Glarus die Möglichkeit, eine Online-Kurzberatung bei der Studienberatung in Pfäffikon in Anspruch zu nehmen.

Diese Änderungen gelten bis auf Weiteres.

Ausnahmen

Folgende Angebote bleiben unverändert:

  • Berufsabschluss für Erwachsene: Personen, die eine Nachholbildung anstreben, können weiterhin eine reguläre Beratung vereinbaren (auch falls ein ausländischer Tertiärabschluss vorliegt)
  • Viamia für Personen über 40: für die «Standortbestimmung der Laufbahnressourcen» und «Bestimmung der Arbeitsmarktfähigkeit» werden weiterhin reguläre Termine vergeben.
  • Case Management Berufsbildung: Personen unter 25 Jahren ohne Abschluss auf Sekundarstufe II (Lehrabschluss oder Gymnasium/Fachmaturität) werden weiterhin reguläre Termine zugewiesen

Für Schülerinnen und Schüler der Oberstufe, Gymnasium und Brückenangebote gibt es ebenfalls keine Änderungen.

Medienkontakt
Yves Läubin, Fachstellenleiter Berufs- und Laufbahnberatung: 055 646 62 61 I yves.laeubin@gl.ch