Regierungsrat legt die Umsetzung der Bildungsgesetz-Teilrevision vor
Regierungsratssitzung 2. Dezember 2025 • Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, den Verordnungsänderungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Teilrevision des Gesetzes über Schule und Bildung zuzustimmen. Zugleich soll das Postulat «Attraktive Rahmenbedingungen im Bildungsbereich» als erfüllt abgeschrieben werden.
Die Landsgemeinde 2025 hat die Teilrevision des Bildungsgesetzes (BiG) beschlossen (s. Landsgemeindeplattform). Diese tritt per 1. August 2026 in Kraft. Die vorliegende Umsetzungsvorlage passt die Verordnungen an die neue Gesetzeslage an. Sie erfüllt ausserdem die Anliegen aus dem Postulat «Attraktive Rahmenbedingungen im Bildungsbereich» von Landrat Samuel Zingg, wie einen Verzicht von minimalen Klassengrössen und eine verbesserte Altersentlastung für Lehrpersonen.
Wesentliche Änderungen
- Unterrichtszeit: Die Regelung der wöchentlichen Unterrichtszeit in der Volksschulverordnung wird aufgehoben. Präsenzlektionen entfallen, die Zahl der Unterrichtslektionen bleibt grundsätzlich bei 28. Die Jahresarbeitszeit von netto rund 1900 Stunden bleibt unverändert; die Schulleitungen erhalten mehr Flexibilität bei der Aufgabenverteilung im Rahmen des Berufsauftrags.
- Altersentlastung: Neu beginnt die Altersentlastung bereits ab 55 Jahren mit zwei Lektionen pro Woche; ab 60 Jahren werden drei Lektionen gewährt. Teilpensen zwischen einem Drittel und zwei Dritteln erhalten eine Lektion Entlastung, kleinere Pensen keine. Damit wird dieser Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen Kantonen beseitigt.
- Klassengrösse Volksschule: Künftig werden nur noch Obergrenzen festgelegt. Die maximale Klassengrösse beträgt in der Regel 22 Schülerinnen und Schüler, bei Einführungs-, Klein- und Oberschulklassen 14 sowie bei der Basisstufe weiterhin 26. Die Gemeinden erhalten damit eine grössere Flexibilität bei der Organisation des Unterrichts.
- Personalrecht und Zuständigkeiten: Arbeitsrechtliche Bestimmungen werden weitgehend den Anstellungsinstanzen übertragen und die Anwendbarkeit der Lohnverordnung für die Lehrpersonen der Volksschule auf die Lohnbänder begrenzt. Einzelne Kompetenzen der bisherigen Schulkommissionen gehen auf die Hauptschulleitungen über.
Durch die Umsetzung der Teilrevision des Bildungsgesetzes ergeben sich Mehrkosten von rund 510'000 Franken für die Gemeinden und rund 300'000 Franken für den Kanton. Massgebend dafür ist vor allem die erweiterte Altersentlastung. Der Wegfall der Präsenzlektionen hat keine erheblichen finanziellen Folgen.
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, der Umsetzung der Teilrevision des BiG zuzustimmen und das Postulat «Attraktive Rahmenbedingungen im Bildungsbereich» als erfüllt abzuschreiben. Wie anlässlich der Vernehmlassung angekündigt, hat der Regierungsrat den in seine Kompetenz fallenden Erlassänderungen und Genehmigungen in erster Lesung zugestimmt. Die Landratsvorlage ist in der Geschäftsdatenbank des Landrates publiziert.