Slow Sundays: So wird das Fahrverbot im Klöntal umgesetzt
Regierungsratssitzung 25. November 2025 • Der Regierungsrat setzt das Fahrverbot an einzelnen Sonntagen im Klöntal per 1. Januar 2026 in Kraft und regelt die Ausnahmen. Damit setzt er einen Beschluss der Landsgemeinde um.
Der Regierungsrat regelt den Vollzug und bestimmt die Ausnahmen beim von der Landsgemeinde beschlossenen Fahrverbot im Klöntal. Die Landsgemeinde 2022 stimmte dem Memorialsantrag «Slow Sundays im Klöntal» der Jungen Grünen und der Grünen in abgeänderter Form und in der Folge 2025 auch der ausgearbeiteten Vorlage des Regierungsrates zu. Künftig gilt während den jeweils letzten Sonntage der Monate Juni, Juli und August von 7 bis 19 Uhr ein Fahrverbot. Der Entscheid der Landsgemeinde 2025 gibt den Grundsatz vor, nach dem das Fahrverbot primär für Personen gelten soll, welche das Klöntal an den bestimmten Sonntagen als Tagestouristen privat motorisiert aufsuchen.
Ausnahmen des Fahrverbots gelten für:
- Öffentlicher Busbetrieb (keine Taxis)
- Blaulichtorganisationen (Feuerwehr, Sanität, Polizei)
- Strassenunterhaltsdienste
- Langsame und schnelle E-Bikes
- Anwohner und Ferienhausbesitzer, jedoch nicht für deren Besuchende
- Übernachtungsgäste von Hotels, Campingplätzen, (SAC-)Hütten
- Gewerbetreibende im Klöntal sowie deren Zulieferer und Angestellte
- Dringende land- und forstwirtschaftliche Transporte
- Menschen mit einer Parkkarte für behinderte Personen
Gewisse Personengruppen, die sich zum Zeitpunkt des Fahrverbots noch im Klöntal befinden, dürfen dieses motorisiert verlassen. Dies betrifft beispielsweise abreisende Gäste von Hotels, Hütten oder Campingplätzen oder Fischer, die frühmorgens zum Fischfang im Klöntal waren. Motorboote auf dem Klöntalersee fallen nicht unter das Fahrverbot. Für den Vollzug des Fahrverbots ist maximal mit einmaligen Kosten von 50’000 Franken und jährlich wiederkehrenden Kosten von 38'000 Franken zu rechnen.