EU-Vertragspaket: Kanton Glarus schliesst sich Konferenz der Kantonsregierungen an

Die Landsgemeinde gilt es zu schirmen und zu schützen. Impression der Landsgemeinde 2019, die bei zeitweisem Schneetreiben stattfand • Foto: Sasi Subramaniam

Regierungsratssitzung 4. November 2025 • Der Glarner Regierungsrat schliesst sich in seiner Vernehmlassungsantwort an den Bund zum Abkommenspaket zwischen der Schweiz und der Europäischen Union der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) an. Er betont dabei die dort zusätzlich geforderte Transparenz zu wesentlichen Themen – und knüpft seine endgültige Position daran.

In seiner Vernehmlassungsantwort vom 31. Oktober 2025 an den Bundesrat hat sich der Regierungsrat der Stellungnahme der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) zum Vertragspaket mit der Europäischen Union (EU) angeschlossen. Im Einklang mit der KdK betont er darin, dass der Bund die Auswirkungen des Vertragspakets vollständig und transparent benennen soll – insbesondere hinsichtlich der Konsequenzen für die politischen Rechte, die Zuwanderung und das Stromabkommen.

Der Regierungsrat geht davon aus, dass die Landsgemeinde sowie die Versammlungsdemokratie in der Schweiz generell vom EU-Abkommen nicht tangiert wird. Sollte das Vertragspaket dennoch negative Folgen auf die Landsgemeinde zeitigen, muss der Bundesrat diese wie in der Vergangenheit weiterhin schützen und schirmen.

Von der Umsetzung dieser Punkte und der Ausgestaltung der dazu vorgesehenen flankierenden innerstaatlichen Massnahmen macht der Regierungsrat seine definitive Position zum Vertragspaket abhängig. Darüber hinaus spricht sich der Kanton Glarus für das obligatorische Referendum aus: Neben einem einfachen Volksmehr soll das Ständemehr bei der Abstimmung über die neuen Abkommen mit der EU zum Tragen kommen.