Ausgleich der kalten Progression: Der Kanton passt Tarife und Abzüge an

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Regierungsratssitzung 30. Oktober 2025 • Um die kalte Progression auszugleichen, müssten die Tarife und Abzüge der Kantons- und Gemeindesteuern jährlich angepasst werden. Der Regierungsrat genehmigt die Revision der entsprechenden Verordnung und setzt sie per 1. Januar 2026 in Kraft.

Nach einer Gehaltserhöhung sind bei progressiven Steuertarifen mehr Steuern zu bezahlen. Das kann bei gleicher Kaufkraft zu einer schleichenden Steuererhöhung führen. Diese Steuermehrbelastung nennt sich kalte Progression. Durch den Ausgleich der kalten Progression wird diesem Umstand entgegengewirkt. Dies geschieht, indem die Tarife und Abzüge der Kantons- und Gemeindesteuern jährlich an die Entwicklung des Landesindexes der Konsumentenpreise (LIK) angepasst werden. Diese gesetzlich vorgeschriebene automatische Anpassung stellt sicher, dass die Steuerpflichtigen bei gleichbleibender Kaufkraft keine teuerungsbedingte höhere Steuerbelastung zu tragen haben.

Die Teuerung zwischen dem 30. Juni 2024 und dem 30. Juni 2025 beträgt gemäss dem LIK 0,06 Prozent. Die Tarife und die Abzüge sind deshalb für das Steuerjahr 2025 gering anzupassen. Dazu muss die Kantonale Verordnung über die kalte Progression (KVKP) totalrevidiert werden.

Finanzielle Auswirkungen

Der vorgesehene Ausgleich der kalten Progression bei den Kantons- und Gemeindesteuern führt zu jährlichen Mindereinnahmen von rund 20'000 Franken beim Kanton (inkl. kantonale Bausteuer) und 21'000 Franken bei den Gemeinden (inkl. Bausteuer Glarus Nord) und rund 1000 Franken bei den Kirchgemeinden. 

Der Begriff der kalten Progression bezeichnet den Umstand, dass bei progressivem Steuertarif eine steuerpflichtige Person aufgrund ihres gestiegenen Nominaleinkommens mit einem höheren Durchschnittssteuersatz belastet wird, obwohl ihr reales Einkommen nicht entsprechend angestiegen ist. Dies führt zu einer Verminderung der Kaufkraft. Durch den Ausgleich der kalten Progression (u.a. durch Anpassen der Steuertarife) kann diesem Phänomen entgegengewirkt werden (Quelle: Schweiz. Steuerkonferenz SSK).