Regierungsrat leitet nächste Schritte zur Zukunft des Kantonsgefängnisses ein

Genügt den Anforderungen nicht mehr: Kantonsgefängnis Glarus • Foto: Tapir

Regierungsratssitzung 9. September 2025 • Der Glarner Landrat hat den Regierungsrat beauftragt, die Zukunft des Kantonsgefängnisses aktiv voranzutreiben. Der Regierungsrat hat nun einen Projektauftrag zur Prüfung verschiedener Lösungsansätze erteilt. Ziel ist es, auf der Grundlage einer breiten Auslegeordnung einen politischen Entscheid zur passenden Lösung für die künftige Unterbringung von Gefangenen des Kantons Glarus zu finden.

Im November 2023 hatte der Landrat den Planungskredit für einen Gefängnis-Neubau in der Biäsche, Gemeinde Glarus Nord, zurückgewiesen und den Regierungsrat beauftragt, alternative Lösungen zu prüfen (s. audiovisuelles Archiv Landrat). Insbesondere sollen die Möglichkeiten der Nutzung bestehender Infrastrukturen innerhalb der Strafvollzugskonkordate geprüft und belastbare Planerfolgsrechnungen vorgelegt werden. Und im November 2024 bekräftigte der Landrat seinen Auftrag im Rahmen der Beratung des Tätigkeitsberichts 2023.

Mit dem nun erteilten Projektauftrag «Zukunft Kantonsgefängnis» leitet der Regierungsrat die nächsten Schritte ein. Dabei werden verschiedene Varianten geprüft:

  • Ertüchtigung am aktuellen Standort in Glarus ausschliesslich für die eigenen Bedürfnisse;
  • Auslagerung, Zusammenarbeit mit anderen Kantonen;
  • Neubau im Kanton Glarus mit anderen Kantonen;
  • Neubau im Kanton Glarus für Glarner Bedürfnisse;
  • Sicherheitszentrum für Kantonspolizei, Staatsanwaltschaft und Kantonsgefängnis;
  • MIZIKO+ (Militär, Zivilschutz, Kantonspolizei, Kantonsgefängnis).

Keine Option ist, die Gefängnis-Infrastruktur unverändert zu belassen, wie sie ist.

Innerhalb des Projektes werden in den kommenden Monaten die vorhandenen Grundlagen verständlich aufbereitet, Kostenschätzungen für die verschiedenen Varianten erstellt sowie die Varianten bewertet. Die Ergebnisse sollen bis Herbst 2026 in einer konsolidierten Berichterstattung vorliegen.