Memorialsantrag zur Tierhalter-Abgeltung: Gesetzes- und Verordnungsänderungen gehen in die Vernehmlassung

Bei Schäden an Schafen und anderen Nutztieren will der Kanton Glarus eigenständig zusätzliche Entschädigungen bezahlen • Foto: iStock

Regierungsratssitzung 02. September 2025 • Der Memorialsantrag «Für eine faire Abgeltung der Tierhalter» fordert Entschädigungen, wenn Nutztiere mutmasslich aufgrund eines Wolfsangriffs vermisst, verletzt oder getötet wurden. Die Anliegen des Memorialsantrags sollen durch Änderungen des kantonalen Jagdgesetzes und der kantonalen Wildschadenverordnung umgesetzt werden. Die Vorlage geht nun in die Vernehmlassung.

Das geltende Recht sieht eine gemeinschaftliche Schadenstragung durch Bund und Kanton vor, wenn Schäden an Nutztieren nachweislich durch Grossraubtiere verursacht wurden. Der Memorialsantrag «Für eine faire Abgeltung der Tierhalter» [pdf, 1.4 MB] der Bauerngruppe Glarus Süd verlangt, dass Tierhalterinnen und Tierhalter nicht nur dann entschädigt werden, wenn Schäden eindeutig durch Grossraubtiere verursacht wurden, sondern auch, wenn die Schadensverursachung durch Grossraubtiere aufgrund von Indizien plausibel erscheint. Diese Fälle sollen künftig von einer paritätisch besetzten Kommission geprüft werden.  Der Landrat erklärte den Memorialsantrag für rechtlich zulässig und erheblich.

Zur Umsetzung der Anliegen des Memorialsantrags beabsichtigt der Regierungsrat, der Landsgemeinde und dem Landrat Änderungen im kantonalen Jagdgesetz und der kantonalen Wildschadenverordnung zu unterbreiten. Der Memorialsantrag soll zudem zum Anlass genommen werden, die Finanzierung der Schadenvergütungszahlungen anzupassen. Mit den beabsichtigten Gesetzes- und Verordnungsänderungen wird der Memorialsantrag direkt umgesetzt und kann daher abgeschrieben werden.

Zusätzliche Entschädigungszahlungen

Mit den vorgeschlagenen Änderungen im kantonalen Jagdgesetz sowie in der Wildschadenverordnung werden die gesetzlichen Grundlagen für zusätzliche Entschädigungszahlungen geschaffen, die der Kanton unabhängig vom Bund entrichtet.

Die kantonalen Entschädigungszahlungen setzen voraus, dass die während der Sömmerungszeit eingetretenen Nutztierverluste mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auf ein Grossraubtier zurückzuführen sind, ein fachgerechter Herdenschutz umgesetzt wurde und der Schaden eine Bagatellgrenze überschreitet. Ausgerichtet werden Entschädigungen von 80 Prozent des Nutztierwertes. Über die Erfüllung dieser Entschädigungsvoraussetzungen entscheidet eine neu geschaffene Nutztierentschädigungskommission. Diese setzt sich aus einem Vorsitz sowie Vertretungen der kantonalen Jagd- und Landwirtschaftsbehörden zusammen.

Jährliche Mehrkosten von bis zu 25'000 Franken

  • Im Rahmen der Umsetzung des Memorialsantrags soll die Finanzierung der kantonalen Schadenvergütungszahlungen neu geregelt werden: Entschädigungen für durch jagdbares Wild verursachte Schäden werden wie bisher aus dem Wildschadenfonds bezahlt. Zur Sicherstellung eines ausreichenden Mittelbestandes sind aber Anpassungen hinsichtlich der Speisung des Fonds vorzunehmen.
  • Entschädigungen für nachweislich durch geschützte Arten verursachte Schäden sowie wahrscheinlich durch Grossraubtiere verursachte Schäden sollen ordentlich budgetiert werden. 

Mit den Änderungen sind jährliche Mehrkosten von rund 10'000 bis 25'000 Franken zu erwarten. Der personelle Mehraufwand wird mit den bestehenden Ressourcen bewältigt, die neue verwaltungsinterne Kommission wird der Abteilung Landwirtschaft des Departements Volkswirtschaft und Inneres zugeordnet.

Die Vorlage geht jetzt in die Vernehmlassung. Diese dauert bis zum 20. Oktober 2025 und wird über die Mitwirkungsplattform des Departements Bau und Umwelt durchgeführt. Nach der Auswertung der Rückmeldungen wird der Regierungsrat dem Landrat die Entwürfe zu den Gesetzes- und Verordnungsänderungen vorlegen. Anschliessend entscheidet die Landsgemeinde über die Vorlage.