Gemeinnütziger Wohnungsbau: Regierungsrat lehnt den Memorialsantrag ab

Nach Einschätzung des Regierungsrates ist eine Förderung gemeinnützigen Wohnbaus ein Eingriff in den freien Markt mit potenziellen volkswirtschaftlichen Schäden • Foto: Keystone-SDA

Regierungsratssitzung 26. August 2025 • Die GLP des Kantons Glarus möchte mit einem Memorialsantrag erreichen, dass Wohnungen primär ohne Gewinnabsicht geschaffen werden. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, den Memorialsantrag der Landsgemeinde zur Ablehnung zu unterbreiten.

Ende Dezember stellte die GLP des Kantons Glarus den Memorialsantrag «Nachhaltigen und gemeinnützigen Wohnungsbau fördern» vor. Ziel ist, bis 2040 mindestens fünf Prozent des Wohnungsbestands im Kanton gemeinnützig zu gestalten. Dazu soll innerhalb von vier Jahren ein Wohnbauförderungsgesetz an der Landsgemeinde verabschiedet werden.

Die Antragsteller verweisen in ihrer Begründung unter anderem darauf, dass das Wohnen ein Grundbedürfnis der Menschen sei. Bezahlbarer Wohnraum sei knapp, besonders für einkommensschwache Haushalte, Familien und ältere Menschen. Dem knappen Angebot sowie steigenden Mieten wirke der gemeinnützige Wohnbau entgegen. Dieser fördere zudem die soziale Durchmischung und sei oft ökologisch nachhaltig.

Kein dringender Handlungsbedarf

Im Kanton Glarus gibt es momentan keine kantonale Wohnbauförderung. Rund zwei Prozent der Wohnungen gehören gemeinnützigen Trägern, in der Schweiz sind es im Schnitt fünf Prozent. Frühere Förderinstrumente wurden aufgehoben.

Der Regierungsrat anerkennt zwar die Vorteile des gemeinnützigen Wohnbaus. Allerdings sieht er keinen dringenden Handlungsbedarf. Im Kanton bestehe keine ausgeprägte Wohnungsnot, Mieten seien vergleichsweise niedrig, und in naher Zukunft würden viele Wohnungen gebaut. Zudem sei eine Förderung gemeinnützigen Wohnbaus ein Eingriff in den freien Markt mit potenziellen volkswirtschaftlichen Schäden. Die Gemeinden verfügten zudem über viel Bauland und könnten bei Bedarf selbst gemeinnützigen Wohnbau ermöglichen. Daher lehnt der Regierungsrat den Memorialsantrag «Nachhaltigen und gemeinnützigen Wohnungsbau fördern» ab.

Der Memorialsantrag, die Anträge und die Beschlüsse dazu sind in der Geschäftsdatenbank des Landrates publiziert.