Wanderwegnetzplan der Gemeinde Glarus genehmigt
Regierungsratssitzung 12. August 2025 • Nach der Auswertung des Mitwirkungsverfahrens erlässt der Regierungsrat den überarbeiteten Wanderwegnetzplan der Gemeinde Glarus.
Der Kanton und die Gemeinden sorgen mit der Wanderwegnetzplanung dafür, dass die Qualität des Netzes erhalten bleibt und gefördert wird. Sie passen bei Hinweisen auf Mängel oder Konflikte die Routen an, ersetzen unattraktive oder problematische Wegstrecken und schliessen Netzlücken.
Im April 2024 hat der Regierungsrat den Entwurf des Wanderwegnetzplans der Gemeinde Glarus genehmigt. Im nachfolgenden Mitwirkungsverfahren wurden folgende Änderungsbegehren gestellt:
- Den fälschlicherweise aufgeführten Stichweg im Bereich Ober Elggis – Sattel in Netstal ablehnen.
- Den bestehenden Wanderweg im Raum Feld – Halten – Hof in Glarus neu entlang der 500-Meter-Höhenkurve führen.
- Den bestehenden Wanderweg im Raum Bruchsitli in Riedern aufheben oder verlegen.
Der Regierungsrat stimmt der Löschung des Stichwegs in Netstal zu und lehnt die Führung entlang der 500-Meter-Höhenkurve in Glarus sowie die Aufhebung oder Verlegung des bestehenden Wanderwegs in Riedern ab und folgt damit vollumfänglich den Anträgen des Gemeinderates Glarus. Die Gemeinde Glarus wird damit beauftragt, die Signalisationen entsprechend der Änderungen anzupassen.
Die Überarbeitung des Wanderwegnetzplans
Der Kanton arbeitet zusammen mit den Gemeinden an der Überarbeitung des Wanderwegnetzes. Das kantonale Wanderwegnetz wurde letztmals 2007 überarbeitet. Gemäss der kantonalen Verordnung über die Fuss- und Wanderwege sind die Wegnetzpläne mindestens alle zehn Jahre der Entwicklung anzupassen. Diese werden in den Gemeinden unterschiedlich schnell durchgeführt, weshalb die Gesamtüberarbeitung gebietsweise erfolgt. Der Wanderwegnetzplan der Gemeinde Glarus Nord wurde 2017 genehmigt. Bei der Gemeinde Glarus ist die Überarbeitung gerade abgeschlossen. In der Gemeinde Glarus Süd befindet sich der Wanderwegnetzplan noch in Überarbeitung.