Leitungskataster: Postulat soll überwiesen werden

Regierungsratssitzung 3. Juli 2025 • Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, das Postulat «Einführung eines kantonalen Leitungskatasters» mit der vorliegenden Stellungnahme als erfüllt abzuschreiben.

Im Dezember 2024 reichten Roman Zehnder, Mollis, und Unterzeichnende das Postulat «Einführung eines kantonalen Leitungskatasters» ein. Darin fordern sie die Einführung eines kantonalen Leitungskatasters im Bereich der Geoinformation, inklusive der notwendigen rechtlichen Anpassungen. Ziel ist es, eine vollständige, harmonisierte und automatisierte Dokumentation der Ver- und Entsorgungsleitungen von Wasser, Abwasser, Gas, Elektrizität, Kommunikation und Fernwärme zu schaffen, um Bauvorhaben zu erleichtern und Risiken zu minimieren.

Der Regierungsrat hält das Anliegen des Postulats für berechtigt, jedoch sind die rechtlichen Grundlagen für ein kantonales Leitungskataster bereits in der kantonalen Gesetzgebung vorhanden. Dies bedeutet, dass es bei der Einführung vor allem um die Umsetzung und nicht um neue Gesetze geht. Aufgrund des bestehenden Bedarfs kann die Fachstelle Geoinformation dem Thema mehr Priorität einräumen. Für die konkrete Einführung eines Leitungskatasters sind jedoch zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen auf kantonaler und kommunaler Ebene notwendig. Zudem gibt es noch offene Fragen zur Umsetzung, insbesondere im Hinblick auf kommunale Vorschriften, die überprüft werden müssen.

Da kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht, empfiehlt der Regierungsrat, das Postulat als erledigt abzuschreiben. Das Postulat sowie die Stellungnahme des Regierungsrates sind in der Geschäftsdatenbank des Landrates publiziert.