Individualbesteuerung: Regierungsrat spricht sich für Kantonsreferendum aus

Regierungsratssitzung 3. Juli 2025 • Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, das Kantonsreferendum gegen das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung zu ergreifen. Die im Antrag beschriebenen Argumente bilden auch den Kern der Beantwortung einer Interpellation der SVP-Fraktion.

Das Ziel der Volksinitiative und des indirekten Gegenvorschlags ist die Abschaffung der Heiratsstrafe. Dieses Ziel ist zu begrüssen. Die Vorlage des Bundes schlägt dazu einen Totalumbau des Steuersystems auf Bundesebene vor, was zwangsweise einen Totalumbau des Steuersystems auf kantonaler Ebene zur Folge hätte. Dieser radikale und unnötige Systemwechsel ist mit grossen Unsicherheiten und Risiken verbunden. Er erfordert einen Umsetzungszeitraum von fünf bis zehn Jahren. Für den Kanton hätte er finanzielle Mehrkosten, sowohl einmalig als auch jährlich wiederkehrend, von über einer Million Franken zur Folge. Die Vorlage ist unverhältnismässig und untypisch radikal. Sie ist insbesondere abzulehnen, da mit dem in vielen Kantonen vorhandenen Splittingverfahren eine seit Jahren bewährte Alternative zur Verfügung steht, welche auf Bundesebene eingeführt werden könnte, um die Heiratsstrafe abzuschaffen – ohne Risiko für den Bund und ohne signifikante Kostenfolge für die Kantone.

Mit seinem Entscheid, ein Kantonsreferendum zu unterstützen, folgt der Glarner Regierungsrat der Empfehlung der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) vom 10. Juni 2025. 20 weitere Kantonsregierungen haben sich in der Vernehmlassung ablehnend zum neuen Bundesgesetz geäussert.

Unverhältnismässige Mehrbelastung und Eingriff in die kantonale Tarifautonomie

Die Einführung des geplanten Bundesgesetzes zur Individualbesteuerung würde Ehepaare im Lebensmodell einer alleinverdienenden Person oder mit tiefem Zweiteinkommen erheblich benachteiligen. Dies steht im Widerspruch zum Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Die Einführung des Gesetzes würde eine vollständige Neugestaltung der kantonalen Tarifstrukturen zur Folge haben, die mit potenziell grossen Mindereinnahmen verbunden ist.

Massiver Vollzugsaufwand und hohe Kosten

Die Einführung der Individualbesteuerung würde schweizweit rund 1,7 Millionen zusätzliche Steuererklärungen und damit einen untragbaren Mehraufwand für die kantonalen Steuerbehörden bedeuten. Für den Kanton Glarus allein rechnet man mit einmaligen Kosten von über einer Million Franken und jährlichen Wiederholungskosten von schätzungsweise ebenfalls einer Million Franken, hauptsächlich für zusätzliches Personal und IT-Anpassungen.

Lange Umsetzungsdauer

Die Umstellung des Steuersystems würde eine Umsetzungsdauer von fünf bis zehn Jahren erfordern, da IT-Systeme umgebaut und Mitarbeiter geschult werden müssen. Darüber hinaus müsste das alte System für Nachsteuerverfahren rund 15 Jahre parallel betrieben werden. Der Regierungsrat ist der Auffassung, dass die radikale und unnötige Umgestaltung des Steuersystems grosse Unsicherheiten und Risiken birgt. Das Ziel der Abschaffung der Heiratsstrafe ist zwar zu begrüssen, jedoch ist der vom Bund vorgeschlagene Weg unverhältnismässig. Er beantragt dem Landrat deshalb, das Kantonsreferendum zu ergreifen.

Kantonsreferendum
Als Kantonsreferendum bezeichnet man das Recht von mindestens acht Kantonen, eine Volksabstimmung über ein vom Parlament beschlossenes Bundesgesetz oder über gewisse Bundesbeschlüsse und gewisse völkerrechtliche Verträge zu verlangen. Die Kompetenz, ein Kantonsreferendum zu ergreifen, liegt im Kanton Glarus beim Landrat.

Interpellation
Am 12. Mai 2025 reichte die SVP-Fraktion die Interpellation «Individualbesteuerung – Auswirkungen für den Kanton Glarus» ein. Der Regierungsrat weist in seiner Stellungnahme auf den Antrag an den Landrat hin, das Kantonsreferendum zu ergreifen. Weiter skizziert er, welche Auswirkungen eine Annahme des Bundesgesetzes alleine für den Kanton Glarus bedeuten würde. Es müssten rund 11'000 zusätzliche Steuererklärungen von natürlichen Personen bearbeitet werden und weiterer Mehraufwand käme dazu, was eine Aufstockung des Personaletats um rund 800 Stellenprozente zur Folge hätte. Die Interpellation sowie die Stellungnahme des Regierungsrates sind in der Geschäftsdatenbank des Landrates publiziert.