Motion zum Hürden-Abbau für Solaranlagen soll abgeschrieben werden

Regierungsratssitzung 3. Juni 2025 • Die Anliegen der überwiesenen Motion zum Hürden-Abbau für Solaranlagen sind grundsätzlich nachvollziehbar. Allerdings besteht angesichts der bereits auf Bundes- und Kantonsebene ergriffenen Massnahmen kein weiterer Handlungsbedarf. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat deshalb, die Motion abzuschreiben.

Am 24. Juli 2023 reichten Landrat Kaj Weibel und Unterzeichnende die Motion «Hürden-Abbau für Solaranlagen im Kanton Glarus» ein. Sie fordern die Vereinfachung bzw. Abschaffung von Bewilligungsverfahren für bestimmte Arten von Solaranlagen. Der Regierungsrat erachtete das Anliegen der Motionäre als gerechtfertigt. In der Folge überwies der Landrat die Motion Ende Februar 2024. Nun beantragt der Regierungsrat dem Landrat, die entsprechende Motion als erledigt abzuschreiben. Aufgrund bereits bestehender Bundes- und Kantonsmassnahmen bestehe nämlich kein zusätzlicher Handlungsbedarf, stellt der Regierungsrat fest. So wird zum Beispiel die Bewilligungsbefreiung für angepasste Solaranlagen an Fassaden in Bauzonen mit der beschlossenen Änderung des Raumplanungsgesetzes verbindlich eingeführt, was sogar über die ursprüngliche Motion hinausgeht. Für Nichtbauzonen braucht es bereits keine Baubewilligung für Solaranlagen auf Dächern. Und die gewünschte Verfahrensbeschleunigung ist bereits in Umsetzung – durch die beschlossenen Anpassungen der Bundes- und Kantonsgesetze sowie durch die erarbeiteten Sofortmassnahmen im Baugesuchprozess.

Die Motion und die weiteren Unterlagen im Wortlaut sind in der Geschäftsdatenbank des Landrates publiziert.