Motion zum Kantonalen Wasserbaugesetz - Regierungsrat beantragt Fristerstreckung

Regierungsratssitzung 29. April 2025 • Der Regierungsrat beantragt dem Landrat eine Fristerstreckung für die Beantwortung einer Motion.

Die Motion «Kantonales Wasserbaugesetz» fordert ein Gesetz zur Umsetzung des Bundesgesetzes über den Wasserbau. Im Grundsatz anerkennt der Regierungsrat den Handlungsbedarf in diesem Bereich. Er möchte dazu eine umfassende Auslegeordnung vornehmen, welche der komplexen Ausgangslage und den historisch bedingten Gegebenheiten ausreichend Rechnung trägt. Dabei sollen bereits im Hinblick auf die Stellungnahme des Regierungsrates zur Motion verschiedene Eckwerte und die allgemeinen Rahmenbedingungen ermittelt werden. Darunter fallen Fragen zur Rollenverteilung zwischen Privaten und Gemeinwesen, zur Abgrenzung zu anderen Bereichen des Wasserrechts sowie Einschätzungen zur finanziellen und juristischen Machbarkeit. Die Arbeiten sind bereits im Gang, benötigen jedoch noch mehr Zeit. Aus diesem Grund beantragt der Regierungsrat dem Landrat eine Erstreckung der Frist zur Stellungnahme um sechs Monate.