Viehsteuer wird angepasst

Regierungsratssitzung 25. März 2025 • Der Kanton Glarus ändert die Berechnung der Viehsteuer für Nutztierhalter. Die damit verbundene Änderung der Verordnung über die Viehsteuer führt zu einer einheitlichen Abgabe für Pferde, Ponys, Esel, Maultiere und Maulesel.

Im Rahmen des Tierschutz- und des Tierseuchengesetzes erhebt der Kanton von Nutztierhaltern eine Abgabe zur Finanzierung der Tierseuchenvorbeugung und -bekämpfung. Bisher wurde die Höhe dieser Abgabe anhand der Viehzählung ermittelt. Durch die fortschreitende Digitalisierung ist diese Regelung nicht mehr praktikabel. Deshalb basiert die Berechnung künftig bei den meisten Tieren auf der durchschnittlichen Anzahl von Tieren, die im Vorjahr in der Tierverkehrsdatenbank registriert waren. Dies betrifft auch Equiden (Tiere der Pferdegattung). Da die Datenbank keine Unterscheidung zwischen verschiedenen Pferdearten trifft, wird die Viehsteuer für alle Pferde, Kleinpferde, Ponys, Esel, Maultiere und Maulesel einheitlich auf 3.50 Franken festgelegt. Der Regierungsrat ändert die Verordnung über die Viehsteuer entsprechend und setzt sie rückwirkend per 1. Januar 2025 in Kraft.