Ausschaffungen: Leistungsvereinbarung abgeschlossen

Regierungsratssitzung 25. März 2025 • Für Transporte und Überwachungen von Personen in Administrativhaft schliesst der Kanton Glarus mit dem Kanton Zürich eine Leistungsvereinbarung ab.

Mit der Administrativhaft stellen die Kantone die Ausweisung von Personen ohne Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz sicher. Der Kanton Glarus trat zusammen mit dem Kanton Schaffhausen im Jahr 2022 einer Vereinbarung mit dem Kanton Zürich bei, welche die Belegung von drei Vollzugsplätzen im Zentrum für Ausländerrechtliche Administrativhaft (ZAA) regelt. Die Kantonspolizei Zürich führte in diesem Zusammenhang auch Transporte und Überwachungen während der Haft sowie Überstellungen zu Ausschaffungsflügen – in den letzten Jahren für durchschnittlich drei Ausschaffungshäftlinge pro Jahr. Somit mussten Mitarbeitende der Kantonspolizei Glarus für solch kurze Einsätze nicht extra zum Flughafen Kloten reisen. Diese Dienstleistungen waren bisher für den Kanton Glarus kostenlos. Mit der neuen Leistungsvereinbarung werden sie nun kostenpflichtig, wobei jährliche Ausgaben von 1000 bis 2000 Franken zu erwarten sind.