Chli Gäsitschachen: Alle Einsprachen abgewiesen

Einsprachen abgewiesen: Der Schutz des Gebietes Chli Gäsitschachen am Escherkanal bleibt unverändert • Foto: Linthwerk

Regierungsratssitzung 11. Februar 2025 • Der Regierungsrat hat die Flussaufweitung Chli Gäsitschachen am Escherkanal unter kantonalen Naturschutz gestellt. Die dagegen eingegangenen Einsprachen wurden abgewiesen, sofern darauf eingetreten wurde.

Das Schutzgebiet Chli Gäsitschachen am Escherkanal umfasst Uferbereiche, Kiesinseln, Feuchtwiesen, Flachmoore sowie Teiche und Tümpel zwischen Mollis und dem Walensee. Es grenzt im Norden an den Escherkanal und im Süden an den Rieterwald. Der Schutzbeschluss des Regierungsrats vom 29. August 2023 stellt vor allem den nördlichen Teil des Amphibienlaichgebiets Walenberg und den dynamischen Flusslauf in der Aufweitung des Escherkanals im Chli Gäsitschachen unter Schutz. 

Wesentlicher Inhalt der Einsprachen

Gegen den Schutzbeschluss Chli Gäsitschachen sind sieben Einsprachen eingegangen – von Grundeigentümern, Bewirtschaftern, Verbänden sowie je einer Körperschaft, einer Stiftung und einer Privatperson. Diese reichten Einsprachen gegen die Erweiterung des Schutzes ein. Sie wurden unter anderem damit begründet, dass durch das Verbot des Ausbaggerns von Kies die Hochwassersicherheit gefährdet werde und die Versumpfung erhöhen könnte. Zudem wurde Einschränkung der Fischerei und verfahrensrechtliche Mängel wegen Verletzung des Mitwirkungsgebots gerügt.

Ergebnisse des Einspracheverfahrens

Der Regierungsrat weist sämtliche Einsprachen ab, beziehungsweise tritt auf eine Einsprache nicht ein. Somit sind am Schutzbeschluss Chli Gäsitschachen vom 29. August 2023 keine Anpassungen erforderlich. In der Begründung heisst es unter anderem, dass Geschieberegulierungen (Ausbaggern von Kies) in der Aufweitung gar nicht verboten und die Befürchtungen hinsichtlich Hochwassersicherheit unbegründet seien. Die Beschränkung der Fischerei im Schutzgebiet dagegen sei notwendig, um die empfindlichen Bereiche des Schutzgebiets zu bewahren. Die vorgebrachte Verletzung des Mitwirkungsgebots sei nicht relevant, da der Gegenstand des Einspracheverfahrens der Schutz der Biotope im Chli Gäsitschachen und nicht die Realisierung der Aufweitung sei. 

Der Entscheid des Regierungsrates kann beim Verwaltungsgericht angefochten werden.