Regierungsrat genehmigt Tarifnachtrag

Regierungsratssitzung 17. Dezember 2024 • Der Regierungsrat genehmigt den Vertragsnachtrag zum Tarifvertrag zwischen der Ärztegesellschaft des Kantons Glarus und der CSS Kranken-Versicherung AG. Dieser regelt die Vergütung ambulanter Behandlungen in der Arztpraxis.

Im Tarifstreit zwischen der CSS Kranken-Versicherung AG und den Ärztegesellschaften der Ostschweizer Kantone konnte eine vertragliche Einigung gefunden werden. Damit kann ein jahrelanger, vertragsloser Zustand beendet werden. Der Taxpunktwert wird um drei Rappen auf 86 Rappen erhöht und gilt ab dem 1. Juli 2024 im Kanton Glarus und auch in den Kantonen AI, AR, GR, SH, SG und TG.