Essig auf Inhalt und Deklaration überprüft

Essigprodukte wurden überprüft • Foto: Adobe Stock

Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit • Essig ist eines der ältesten Lebensmittel und eignet sich neben der Zubereitung von Salatsaucen auch zur Konservierung von eingekochten Lebensmitteln. Essig und Essigmischungen müssen gesetzliche Anforderungen erfüllen. Sie werden regelmässig überprüft.

Das Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit (ALT) hatte letztmals im Jahr 2020 eine Kontrolle von Essigprodukten in den Kantonen Graubünden und Glarus durchgeführt. Acht von zehn Produkten mussten damals beanstandet werden. Im Frühjahr 2024 wurde eine analoge Untersuchungskampagne durchgeführt. Diesmal bestanden mehr als die Hälfte der Produkte die Kontrolle ohne Beanstandung. Auch diesmal betrafen die meisten Mängel die mangelnde Deklaration: eine fehlende Sachbezeichnung, eine falsche bzw. zwei fehlende Angaben zum Gesamtsäuregehalt sowie zwei fehlende Nährwertdeklarationen bei Essigprodukten. Bei reinem Gärungsessig ist die Nährwertdeklaration zwar freiwillig, muss dann aber in korrekter Form erfolgen. Dies war bei zwei Produkten nicht der Fall. Die beiden im Kanton Glarus erhobenen Essigprodukte aus zwei Betrieben waren in Ordnung. 

Die Abschlussberichte der Lebensmittelkontrollen werden jeweils auf der Website des ALT veröffentlicht.