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Staats- und Jugendanwaltschaft

Die Staats- und Jugendanwaltschaft hat ihre Arbeit am 1. Januar 2011 - mit Inkrafttreten der eidgenössischen Strafprozessordnung - aufgenommen.

Erster Staatsanwalt

Patrick Fluri
lic. iur. Patrick Fluri

Organisation

Die Staats- und Jugendanwaltschaft des Kantons Glarus gliedert sich in die Abteilung Staats- und Jugendanwaltschaft, die Kanzlei und die Fachstelle Administrativmassnahmen. Sie wird durch den Ersten Staatsanwalt geleitet und untersteht der Aufsicht des Regierungsrates. Diese wird durch das Departement Sicherheit und Justiz wahrgenommen. Die Staats- und Jugendanwaltschaft ist ihm administrativ zugewiesen.

Aufgaben

Die Staats- und Jugendanwaltschaft des Kantons Glarus ist zuständig für die Strafverfolgung von Verbrechen, Vergehen und Übertretungen. Sie arbeitet dabei eng mit der Kantonspolizei Glarus zusammen. Vor Gericht vertritt sie die Anklage. In Jugendstrafsachen ist die Staats- und Jugendanwaltschaft zudem auch für den Vollzug von Strafen und Schutzmassnahmen zuständig. Weiter ist sie die erstinstanzlich zuständige Verwaltungsbehörde für Administrativmassnahmen im Strassenverkehr und behandelt Rechtshilfeersuchen in Strafsachen.

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