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Die Spielregeln

 Nach dem Entscheid der Landsgemeinde 2006, drei grosse Einheitsgemeinden zu schaffen sowie das Sozial- und Vormundschaftswesen dem Kanton zu übertragen, hat der Regierungsrat einen internen Leitfaden zur Umsetzung der Gemeindestrukturreform erarbeitet. Darin wurden folgende Spielregeln definiert.

Das Projekt wird vom Kanton geführt

Der Auftrag für die Umsetzung des Projektes wurde durch die Landsgemeinde dem Kanton übertragen. Der Grundsatz, wonach die Leitung des Projekts GL2011 beim Kanton liegen soll, wurde eingehalten und hat sich bewährt. Das Projekt GL2011 wurde kantonal, jedoch partnerschaftlich mit den Gemeinden geführt.

 

 

Umsetzungsfristen

Das Sozial- und Vormundschaftswesen wurde, wie vorgesehen, per 1. Januar 2008 kantonalisiert. Die Umsetzung der Gemeindestrukturreform wurde ebenfalls fristgerecht per 1.1.2011 vollzogen.

Das angestrebte Synergie- und Sparpotenzial soll ausgenutzt werden

Ob das angestrebte Synergie- und Sparpotenzial von sechs Millionen Franken im Jahr 2011 ausgenutzt werden kann, ist ungewiss und wird vermutlich auch in den folgenden Jahren nicht vollumfänglich möglich sein. Die Gemeinden gehen davon aus, dass das Synergiepotenzial während der ersten Legislatur optimiert wird.

Klare Rahmenbedingungen mit ausreichend Handlungsspielraum für die Gemeinden

Die Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Gemeindestrukturreform sind zu Beginn des Projektes definiert worden. Im Januar 2009 sah sich der Regierungsrat gezwungen, sie mit dem Erlass verschärfter Weisungen klarer und enger zu fassen. Dieser Schritt hat sich rückblickend bewährt. Im Grossen und Ganzen haben die Rahmenbedingungen die Erwartungen erfüllt und war der Handlungsspielraum für die Gemeinden gross.

Die Gemeinden sollen eine möglichst grosse Autonomie haben

Diesem Grundsatz wurde konsequent nachgelebt, was sich darin spiegelt, dass die neuen Gemeinden in verschiedensten Bereichen individuelle Organisationsformen beschlossen haben.

Das vorhandene Know-how soll genutzt werden

Der Beizug externer Berater beschränkte sich auf ein Minimum. Tätig waren sie in folgenden Bereichen: Projektberatung und -begleitung, Kommunikation/Information, juristische Beratung und Informatik. Zudem wurde mit dem Ombudsmann eine unabhängige externe Fachstelle geschaffen. Das Fundament des ganzen Prozesses bildete aber das Know-how der Behördenmitglieder auf kantonaler und kommunaler Ebene, der Mitarbeitenden des Kantons und der Gemeinden sowie weiterer Glarner Fachleute.

Sozialverträglicher Stellenabbau, das heisst möglichst keine Entlassungen von bisherigen Gemeindeangestellten

Diesem Ziel wurde mit dem Erlass der Sozialen Grundsätze nachgelebt. Der Stellenabbau erfolgte sozialverträglich, schwierige Entscheidungen waren aber unumgänglich. Der Ombudsmann lobte verschiedentlich das sorgfältige und professionelle Vorgehen bei den Stellenbesetzungen.

Keine Gemeinde darf sich auf Kosten einer anderen Gemeinde Vorteile verschaffen

Die drei neuen Gemeinden respektive die Projektleitungen Gemeinden beachteten diesen Grundsatz ausgesprochen gut und hielten die gegenseitige Fairness hoch. Für die bisherigen Gemeinden trifft diese Aussage allerdings nicht im selben Ausmass zu. Eine markante Steigerung bei den geplanten Investitionen sowie die Tendenz zu Steuersenkungen, welche die finanzielle Basis der neuen Gemeinden zu gefährden drohten, führten im Januar 2009 zu einer vorsorglichen Aufhebung von 27 Gemeindebudgets, weil sie weniger als 80 Prozent Selbstfinanzierungsgrad oder einen Cash loss aufwiesen. Parallel dazu erliess der Regierungsrat – wie bereits erwähnt - am 13. Januar 2009 eine neue, verschärfte Weisung zur Umsetzung der Gemeindestrukturreform.

Der Fusionsprozess soll in der Bevölkerung breit abgestützt werden

Die Abstützung und Verankerung des Projekts in der Bevölkerung war gegeben. Letztlich war es das Volk, das an der Landsgemeinde 2006 und an der ausserordentlichen Landsgemeinde 2007 den Auftrag für die ganze Reform erteilte. Darüber hinaus musste es an jeder Landsgemeinde wichtige Entscheide zur Umsetzung der Gemeindestrukturreform fällen. Zudem wurden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ab dem Jahr 2008 zu ausserordentlichen Gemeindeversammlungen in ihren künftigen Gemeinden aufgerufen, an denen wichtige Entscheide auf kommunaler Ebene zur Abstimmung gelangten. Im Bereich Kommunikation und Information sorgten sowohl der Kanton als auch die Gemeinden mittels Homepage, Newsletters und Medienmitteilungen für einen guten Informationsfluss. Die Behörden und die Mitarbeitenden wurden zudem an Informationsveranstaltungen immer wieder über den Verlauf und die nächsten Schritte der Gemeindestrukturreform orientiert.

Die Jugend soll einbezogen werden

Die Projektleitungen haben versucht, die Jugend in ihre Projekte einzubinden. Sie luden bei den meisten Projekten namentlich die Jungparteien ein, Vertreterinnen und Vertreter zu delegieren. Die Jungparteien machten von diesen Angeboten in unterschiedlichem Ausmass Gebrauch.

Die Strukturreform soll auf bestehenden Fusionserfahrungen aufbauen

Die Gemeindestrukturreform GL2011 unterscheidet sich grundlegend von den kleineren Fusionen im Glarnerland. Auf deren Erfahrungen konnte daher nur sehr bedingt aufgebaut werden.