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Chronik einer Strukturreform

15. August 2011:
Start der neuen Schulen

1. Januar 2011:
Start der neuen Gemeinden

 

Juni – Dezember 2010: Startvorbereitungen auf allen Ebenen

In der zweiten Jahreshälfte werden die drei Gemeinden für den 1. Januar 2011 startklar gemacht. Die Anforderungen sind hoch und die Arbeiten umfangreich: Es gilt die Budgets und Finanzpläne zu erstellen, die räumlichen und technischen Infrastrukturen bereitzustellen, sämtliche Bereiche – namentlich die Energie- und Wasserversorgungen, die Alters- und Pflegeheime, die Feuerwehren und die Schulen – in die neuen Gemeinden zu integrieren. Das Personal in den Verwaltungen, den Werken und Forstbetrieben muss in die neuen oder veränderten Aufgabenbereiche eingearbeitet werden. Diese Zeit ist für viele besonders anspruchsvoll, weil sie parallel zur Schulung ihre Aufgaben in den bisherigen Gemeinden erfüllen müssen. Im Bereich Ablauforganisation und Informatik gilt es, die rund 50 Systeme zu migrieren sowie das Personal am neuen System zu schulen und auszubilden. Ebenso muss die eidgenössische Volkszählung vorbereitet werden, die im Dezember ansteht.

30. Juni 2010: Die bisherigen Behörden übergeben ihre Gemeinden

Am 30. Juni 2010 übergeben die bisherigen Behörden den neuen Gemeinderäten ihre Gemeinden. Offizieller Amtsantritt der neuen Behörden ist der 1. Juli 2010. Für ein halbes Jahr werden die bisherigen Gemeinden (Ortsgemeinden, Schulgemeinden, Tagwen) nun von lediglich drei Gemeindebehörden geführt. Parallel dazu müssen die drei Gemeinderäte die neuen Gemeinden noch definitiv auf den Start am 1. Januar 2011 vorbereiten. Der Wechsel wird schweizweit intensiv beobachtet und findet ein entsprechend grosses Medienecho.

25. Juni 2010: Ideenwettbewerb für Denkmal, Verabschiedung der bisherigen Behörden

Am 25. Juni 2010 verabschiedet der Regierungsrat feierlich die bisherigen Behördenmitglieder und dankt ihnen für alles, was sie für das Glarnerland getan haben. Im Vorfeld hat der Regierungsrat verschiedene Glarner Künstler/innen zu einem Ideenwettbewerb GL2011 eingeladen. Sie sollen den denkwürdigen Übergang vom alten zum neuen Glarnerland in ein Denkmal fassen, das aufzeigen soll, dass das Alte im Neuen weiterlebt. Die Auswahl findet im Rahmen der Feier zur Verabschiedung der bisherigen Behörden statt. Den Zuschlag erhält die Künstlerin Eva Oertli aus Ennenda. Sie schlägt eine rund vier Meter hohe 3 aus ferrarirotem Stahl vor, deren oberes Ende selbstbewusst in die Zukunft weist. Die Plastik wird künftig in der Nähe des Landsgemeindeplatzes an den bahnbrechenden Volksentscheid von 2006 und an den Aufbruch ins neue Glarnerland erinnern.

Mai 2010: Die Landsgemeinde genehmigt den neuen Finanzausgleich

Die Landsgemeinde 2010 heisst den neuen kantonalen Finanzausgleich und die Änderungen im Steuergesetz gut. Mit den beiden Gesetzen werden die Gemeinden und der Kanton ab dem 1. Januar 2011 jeweils selber und eigenständig diejenigen Steuern erheben, die sie für ihre Aufgaben brauchen. Der Finanzausgleich wird neu als Ressourcen- und Lastenausgleich ausgestaltet. Der Grundgedanke geht davon aus, dass die Aufstockung der Ressourcen in finanziell schwachen Gemeinden durch die Abschöpfung von Mitteln in finanzstarken Gemeinden finanziert wird. Als ausgleichsberechtigte Lasten gelten Ausgaben, die nur in einzelnen Gemeinden anfallen.

Januar 2010: Die neuen Gemeinderäte nehmen ihre Arbeit auf

Per 1. Januar 2010 übergeben die Projektleitungen Gemeinden ihre Aufgaben den neuen Gemeindebehörden. Die Projektleitungen Gemeinden haben zusammen mit ihren Teams gute Grundlagen für das neue Glarnerland gelegt. Die neuen Gemeindebehörden können nun auf dieser Basis aufbauen und ihre Gemeinden bis am 1. Januar 2011 fertig ausgestalten. Während eines halben Jahres arbeiten die bisherigen und die neuen Gemeindebehörden parallel. Die neuen konzentrieren sich auf den Aufbau der neuen Gemeinden, die bisherigen erledigen das Tagesgeschäft der bisherigen Gemeinden.

5. November 2009: Die Stellenbörse ist online

Mit der Online-Stellenbörse, die am 5. November 2009 eröffnet wird, erhalten alle Mitarbeitenden bei Bewerbungen um eine Anstellung in Glarus Nord, Glarus oder Glarus Süd die gleichen Chancen. Vorerst werden die Kaderstellen ausgeschrieben und gleichzeitig im kantonalen Amtsblatt publiziert. Am 24. März 2010 werden die übrigen Stellen ausgeschrieben. Für die Mitarbeitenden beginnt eine intensive Zeit des Bewerbens, verbunden mit viel Unsicherheit. Der Ombudsmann stellt den Gemeindebehörden jedoch ein gutes Zeugnis für die Besetzung ihrer Stellen aus. Bis nach den Sommerferien 2010 sind die Stellen in allen Gemeinden weitgehend vergeben.

September/Oktober 2009: Entscheid für eine gemeinsame Informationsführung

Der Regierungsrat und die neuen Gemeindebehörden entscheiden nach intensiven Evaluationen im September und Oktober, dass für die drei neuen Gemeinden und den Kanton eine gemeinsame Informatik-Plattform aufgebaut werden soll. Dass bedeutet, dass in Zukunft alle Partner mit den gleichen Programmen, Geräten und vor allem auch den gleichen Arbeitsabläufen arbeiten werden. Langfristig erlaubt diese Lösung enorme Einsparungen bei einem hohen EDV-Standard. Der Kanton Glarus wird der erste Kanton der Schweiz sein, der ein derart effizientes System anwendet.

September 2009: Wahlen in die drei neuen Gemeindebehörden

Die ersten Wahlen der Gemeindebehörden von Glarus Nord, Glarus und Glarus Süd werden seriös und kompetent vorbereitet. Ein Leitfaden, den das Departement Volkswirtschaft und Inneres ausgearbeitet hat, unterstützt die Projektleitungen Gemeinden bei dieser Arbeit.

Juni 2009: Neue Namen, Wappen, Gemeindeordnungen und Reglemente

Fristgerecht auf Mitte 2009 bestimmen die Gemeinden Glarus Nord, Glarus und Glarus Süd an ausserordentlichen Gemeindeversammlungen ihre Gemeindeordnungen, Personal- und Besoldungsreglemente, Gemeindenamen und Gemeindewappen.

Mai 2009: Die Landsgemeinde verabschiedet wichtige Gesetze

Die Landsgemeinde verabschiedet das neue Finanzhaushaltgesetz, das neue Bildungsgesetz und das Gesetz zur Aufgabenentflechtung zwischen dem Kanton und den Gemeinden in den Bereichen Verwaltung, Forst, öffentlicher Verkehr, Landwirtschaft und Alpen. Das Finanzhaushaltgesetz bringt einheitliche Grundlagen für Gemeinden und Kanton und stellt die Weichen für die Einführung des neuen harmonisierten Rechnungslegungsmodells HRM2 auf beiden Ebenen. Der Kanton Glarus nimmt für die Schweiz in beiden Bereichen eine Pionierfunktion ein. Mit dem neuen Bildungsgesetz verabschiedet die Landsgemeinde nicht nur die Grundlage für die neuen Schulen als Teil der Einheitsgemeinden, sondern auch für die Umsetzung von HarmoS (Harmonisierung des Schweizer Schulsystems) und des nationalen Projektes Sonderpädagogische Massnahmen. Die Aufgabenentflechtung erfolgt nach dem Grundsatz "Wer zahlt, befiehlt". Das bedeutet, dass die Aufgaben jeweils jener Ebene zugeordnet werden, die am besten dafür geeignet ist. Diese hat dann aber auch die finanzielle Verantwortung zu übernehmen.

Januar 2009: Neue Weisungen für die Umsetzung der Gemeindestrukturreform

Am 13. Januar 2009 setzt der Regierungsrat neue Weisungen zur Gemeindestrukturreform in Kraft und hebt gleichzeitig vorsorglich die Budgets von Orts-, Einheits- und Schulgemeinden sowie Tagwen auf. Zahlreiche Gemeinden hatten Investitionen oder Steuersenkungen in einem Ausmass geplant, das den Zielen der Gemeindestrukturreform und dem Willen der Landsgemeinde entgegenlief und die gute finanzielle Ausgangslage für GL2011 zu gefährden drohte. Die am 28. April 2009 präzisierte Weisung verfügt, dass die bisherigen Gemeinden 2010 grundsätzlich nur noch gebundene Ausgaben tätigen dürfen (Investitionen). Freibestimmbare Ausgaben über die Laufende Rechnung sind nur zulässig, sofern sie sich sowohl betragsmässig als auch in Bezug auf den Verwendungszweck im Rahmen der Vorjahre bewegen. Ausnahmen bedürfen der Bewilligung der Aufsichtsbehörde. Ferner wurden die Gemeinden verpflichtet, ihre Budgets 2010 dem Regierungsrat zu unterbreiten. Die Proteste aus den Reihen der bisherigen Gemeinden sind erwartungsgemäss heftig. In bilateralen Gesprächen zwischen den betroffenen Gemeinden und dem Regierungsrat können jedoch bis auf einzelne Ausnahmen einvernehmliche Lösungen für das Budget 2009 erarbeitet werden.

Dezember 2008: Zahlreiche Projekte abgeschlossen

Bis Dezember 2008 können zahlreiche Projekte auf kantonaler Ebene abgeschlossen werden. Dazu zählen so wichtige wie Finanzwesen, Volksrechte und Behörden, Gemeindeverwaltung, Werkhöfe und Forstbetriebe, Schulwesen, Alters- und Pflegeheime, Energie und Versorgung, Feuerwehren, Personelles. Der Abschluss der Projekte auf kantonaler Ebene bedeutet, dass der Regierungsrat die jeweiligen Schlussberichte zur Kenntnis genommen, die entsprechenden Empfehlungen verabschiedet und die Dossiers an die Projektgruppen Gemeinden übergeben hat. Diese haben damit eine gute Grundlage, um die jeweiligen Detailorganisationen auszuarbeiten.

Juni 2008: Der Ombudsmann für das Personal

Auf Antrag der Projektgruppe Personelles beruft der Regierungsrat den Winterthurer Anwalt Peter Rütimann zum Ombudsmann für das Personal. Sowohl der Regierungsrat als auch die Projektleitungen Kanton und Gemeinden haben es sich zum Ziel gesetzt, dass beim Wechsel von den bestehenden zu den neuen Gemeinden nach Möglichkeit keine Härte- und Rechtsfälle entstehen. Bei drohenden Konflikten, Unzufriedenheit und offenen Fragen soll – sofern im direkten Gespräch keine befriedigende Lösung gefunden werden kann – der Ombudsmann vermitteln.

4. Mai 2008: Das neue Gemeindegesetz

Die Landsgemeinde verabschiedet das neue Gemeindegesetz. Jetzt können Glarus Süd, Glarus Nord und Glarus auf gesicherter Grundlage an ihren neuen Gemeindeordnungen und kommunalen Reglementen arbeiten. Zudem regelt das Gesetz den Übergang von den bisherigen zu den neuen Behörden. Es besagt, dass die ordentliche Amtszeit der bisherigen Behörden am 30. Juni 2010 ausläuft. Am 1. Juli 2010 übernehmen die Behörden der drei neuen Gemeinden für ein halbes Jahr die Führung der bisherigen Gemeinden. Die entsprechenden Wahlen werden auf den Herbst 2009 festgelegt.
Ursprünglich war vorgesehen, die Amtszeit der bisherigen Behörden um ein halbes Jahr zu verlängern. So hätten während der zweiten Jahreshälfte 2010 zwei Behörden parallel gearbeitet. Die bisherigen Gemeindebehörden hätten die Funktion der "alten" Gemeinden sichergestellt und im Wesentlichen die Tagesgeschäfte betreut, die neuen Behörden hätten die neuen Gemeinden für den Start im Januar 2011 vorbereitet. Wegen der zu erwartenden Überschneidungen und Unklarheiten bei den Kompetenzen wurde von dieser Idee jedoch Abstand genommen.

1. Januar 2008: Das Sozial- und Vormundschaftswesen geht an den Kanton

Pünktlich auf den Jahresbeginn 2008 findet der Wechsel des kommunalen Sozial- und Vormundschaftswesen zum Kanton statt. Die Erfahrungen seit dem Start im Januar 2008 zeigen, dass die Ziele vollumfänglich erreicht werden konnten. Mit der Kantonalisierung hat das Glarnerland im Sozialhilfe- und Vormundschaftsbereich eine markante Qualitätsverbesserung erreicht.

25. November 2007: Die ausserordentliche Landsgemeinde

Am 25. November 2007 findet die erste ausserordentliche Landsgemeinde seit 155 Jahren statt. Nachdem bereits im Vorfeld intensiv Argumente pro und contra Gemeindestrukturreform ausgetauscht worden sind, wird auch an der ausserordentlichen Landsgemeinde engagiert, aber sehr fair diskutiert. Bei der Abstimmung bestätigen zwei Drittel der anwesenden Glarnerinnen und Glarner die Reform. Die Regierung, die Projektleitungen und die Projektgruppen können den Weg zum neuen Glarnerland gestärkt weiterverfolgen.

12. Juni 2007: Die sozialen Grundsätze

Der Regierungsrat verabschiedet die sozialen Grundsätze für den Umgang mit dem Personal während der Gemeindestrukturreform. Sie tragen dem Umstand Rechnung, dass sich die Reform bereits weit vor dem 1. Januar 2011 auf den Arbeitsalltag in den Gemeinden und vor allem auch auf das Personal des Kantons und der Gemeinden auswirken wird. Dabei handelt es sich um Zielvorstellungen, Leitlinien und Handlungsanweisungen für die Verantwortlichen im Fusionsprozess. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den öffentlichen Diensten wird aufgezeigt, nach welchen Kriterien die Gemeindestrukturreform vollzogen wird, mit welchen Änderungen zu rechnen ist und welche Prinzipien gelten, sobald das Personal betroffen ist. Die Transparenz, die so geschaffen wird, soll den Angestellten mehr Vertrauen und Sicherheit vermitteln.

Juni 2007: Unterschriftensammlung gegen die Gemeindestrukturreform

Der knappe Entscheid an der Landsgemeinde 2006 lässt verschiedene, das Reformvorhaben kritisch beurteilende Glarnerinnen und Glarner vermuten, er sei zufällig erfolgt. Manche Stimmbürger/innen seien sich über die Tragweite des Entscheides gar nicht im Klaren gewesen. Die Kritik an der Reform und die Zweifel gegenüber Vorhaben nehmen im Verlauf der Wochen und Monate zu. Im Juni 2007 beginnt ein Komitee, Unterschriften gegen die Gemeindestrukturreform zu sammeln. Es will nochmals über das Projekt abstimmen lassen und strebt eine ausserordentliche Landsgemeinde an. Ende August 2007 reicht es über 2000 Unterschriften ein, was für eine ausserordentliche Landsgemeinde reicht. Die Umsetzung der Gemeindestrukturreform wird jedoch mit gleich bleibendem Tempo weitergeführt.

Mai 2007: Ja zur Kantonalisierung des Sozial- und Vormundschaftswesens

Die Landsgemeinde genehmigt die Vorlage zur Kantonalisierung des Sozial- und Vormundschaftswesens und damit ein erstes wichtiges Projekt innerhalb der Gemeindestrukturreform. Sie entscheidet:

  1. 1. Für das Sozial- und Vormundschaftswesen ist ab dem 1. Januar 2008 voll und ganz das kantonale Departement Volkswirtschaft und Inneres (Sozialamt) zuständig. Hier werden alle übergeordneten Aufgaben und zahlreiche Verwaltungsaufgaben konzentriert.
  2. 2. Jede der drei Gemeinden erhält einen Stützpunkt. Diese Stützpunkte sind die Anlaufstellen für die öffentliche Sozialhilfe und werden ein Grundangebot führen. Sie übernehmen den Grossteil der direkten Kontakte mit den Klientinnen und Klienten, führen zivilrechtliche Mandate für Erwachsene und Kinder, organisieren die persönliche und wirtschaftliche Sozialhilfe und führen den grossen Teil der jugendstrafrechtlichen Mandate.
  3. 3. Die Vormundschaftsbehörde wird als Fachbehörde mit fünf Mitgliedern ausgestaltet, wobei neben Sachverständigen aus Medizin, Sozialarbeit, Psychologie und Rechtswissenschaft auch erfahrene Laien Einsitz nehmen können. Sie wird vom Regierungsrat gewählt.

September 2006: Die Lancierung der Projekte

Ab September 2006 werden zahlreiche kantonale Projektgruppen wie auch gemischte Projektgruppen Kanton/Gemeinden gebildet. Die Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinden stellen dabei – auch in den kantonalen Projektgruppen – jeweils die Mehrheit der Mitglieder. Dann nehmen die ersten Projektgruppen die Arbeit auf. Parallel erfolgt der Aufbau der Projektleitungen und Projektorganisationen Glarus Nord, Glarus und Glarus Süd, die im Dezember 2006 weitgehend abgeschlossen ist. Nun beginnt auch auf Gemeindeebene die konkrete Arbeit an den verschiedenen Projekten.

29. August 2006: Der Start des Projekts

Über die Sommermonate wird das Projekt "GL2011: Drei starke Gemeinden – ein wettbewerbsfähiger Kanton" vorbereitet. Der Regierungsrat entscheidet sich für eine differenzierte Projektorganisation: Sowohl der Kanton als auch die Gemeinden haben geeignete Organisationen ins Leben zu rufen, um den anspruchsvollen Themen gerecht zu werden. Zusätzlich gilt es, gemeinsame Projekte wie die Aufgabenentflechtung, die Gesetzgebung und weitere mehr anzupacken. Die Verantwortung für das Gesamtprojekt liegt beim Regierungsrat. Im August 2006 nimmt die Projektleitung Kanton offiziell die Arbeit auf.

7. Mai 2006: Der Beschluss der Landsgemeinde

Die Landsgemeinde 2006 wird zu einem historischen Ereignis in der Geschichte des Glarnerlandes. Die Kantonalisierung des Sozial- und des Vormundschaftswesens und die Bildung von 25 Einheitsgemeinden durch den Zusammenschluss der Ortsgemeinden, der Schulgemeinden und der Tagwensgemeinden ist unumstritten. Heftig debattiert wird hingegen über den Antrag, aus den 25 kleinen Einheitsgemeinden zehn mittelgrosse Einheitsgemeinden zu formen. Schliesslich lehnt die Landsgemeinde diesen Antrag ab, nimmt aber – nach dreimaliger Abstimmung – einen zuvor gestellten Abänderungsantrag an. Die Landsgemeinde will, dass anstelle der zehn Einheitsgemeinden drei Grossgemeinden gebildet werden, die in ihren Grenzen den traditionsreichen Regionen Glarner Hinterland, Mittelland und Unterland entsprechen. Gegen diesen Entscheid erheben einzelne Stimmbürger Einsprache, die sie bis vor Bundesgericht ziehen. Die Gerichte stützen jedoch den Beschluss der Landsgemeinde.

11. Juli 2005: Der Entscheid des Regierungsrates

Nach zwei Klausursitzungen entscheidet der Regierungsrat:

  1. Das Fürsorgewesen wird kantonalisiert. Parallel dazu werden zwei bis drei regionale Stützpunkte geschaffen. Das Vormundschaftswesen wird ebenfalls kantonalisiert.
  2. Die Schulgemeinden sollen mit den entsprechenden Ortsgemeinden zu zehn Einheitsgemeinden zusammengeschlossen werden.
  3. Die Tagwensgemeinden sind in die Einheitsgemeinden zu integrieren.
  4. Die zehn Einheitsgemeinden sollen durch Beschluss der Landsgemeinde 2006 geschaffen werden. Die Bildung der zehn Einheitsgemeinden erfolgt spätestens auf den 1. Januar 2011.

Über die Sommermonate arbeitet der Regierungsrat einen detaillierten Antrag an den Landrat aus, der Mitte September 2005 übergeben wird. Im folgenden Frühjahr formulieren Exekutive und Legislative die Anträge an die Landsgemeinde vom Mai 2006.

23. Juni 2005: Der Schlussbericht an den Regierungsrat

Von Januar bis Juni 2005 prüft die Projektgruppe in fünf Workshops und zahlreichen Sitzungen die Potenziale der verschiedenen Reformvorschläge. Sein im Sommer 2005 abgegebener Schlussbericht enthält vier Empfehlungen mit insgesamt sechs Punkten zur Reform der Gemeindestrukturen. Empfohlen wird, das Fürsorgewesen dem Kanton zu übertragen, im ganzen Kanton Einheitsgemeinden zu schaffen und aus diesen wiederum neun grosse Einheitsgemeinden, verteilt auf die drei Planungsräume des Glarnerlandes, zu bilden. Das Projektteam gibt diesem Modell den Arbeitstitel "3 x 3".

7. Dezember 2004: Die Zwischenpräsentation

In einer Zwischenpräsentation der Ergebnisse gehen sowohl der Regierungsrat als auch das Projektteam davon aus, dass bei der Bildung der grossen Einheitsgemeinden eine indirekte Vorgehensweise zu wählen sei. Für das Projektteam formuliert der Regierungsrat folgende Aufträge:

"Der Regierungsrat beauftragt das Projektteam 'Gemeindestrukturreform'

  1. zusammen mit der Sanitäts- und Fürsorgedirektion die Zentralisierung des Fürsorgewesens beim Kanton konkret auszuarbeiten und alle notwendigen Detailfragen zu klären. Dabei sollen auch eine geeignete Anzahl regionaler Stützpunkte geschaffen werden.
  2. Zusammen mit der Erziehungsdirektion die Fusion der Schulgemeinden zu fünf bis sieben grösseren Einheiten weiter zu prüfen und die konkrete inhaltliche Ausgestaltung anzugehen.
  3. Zusammen mit der Direktion des Innern und der Finanzdirektion Möglichkeiten zu prüfen, wie die interkommunale Zusammenarbeit gegenüber dem Status quo deutlich intensiviert werden kann.

Bei allen Reformvorhaben soll konkret aufgezeigt werden, was sie zur Sanierung der Kantons- und Gemeindefinanzen leisten, und in welchem Umfang sie die Wettbewerbsfähigkeit des Kantons Glarus und seiner Gemeinden als Wohnort und als Wirtschaftsort steigern (...)."
(Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates vom 7.12.2004).

Mai 2004: Das Vorprojekt

Der Regierungsrat bildet ein Projektteam mit über 30 Vertreterinnen und Vertretern aus verschiedenen Körperschaften. Die Leitung übernimmt der damalige Ständerat und heutige ETH-Präsident Dr. Fritz Schiesser. Zu Beginn des Jahres 2005 wird die Projektgruppe auf 50 Personen aufgestockt. Ausserdem werden weitere Fachleute aus verschiedensten Bereichen des Kantons beigezogen. Das Projektteam befasst sich in vier Arbeitsgruppen mit den Themen Schulwesen, Sozialwesen, Politische Gemeinden, Information/Kommunikation.

9. Dezember 2003: Der Anfang

Der Glarner Regierungsrat unterbreitet dem Landrat eine Vorlage, mit der die Grundlagen für eine umfassende Gemeindestrukturreform geschaffen werden sollen. Darauf formuliert der Landrat einen konkreten Auftrag an die Regierung.