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B6: Energie/Versorgung

gl2011-B6_Stauwehr Schwanden.jpgFür eine leistungsfähige Versorgung

Für die Strom-, Gas- und Wasserversorgung waren bislang im Kanton Glarus praktisch ausschliesslich die Gemeinden zuständig. Entsprechend verschieden sind die jeweiligen Strukturen. Die administrative Zusammenführung der Elektrizitäts- und Gemeindewerke in den Rahmen der neuen Gemeinden war folglich sehr komplex


Die Ziele

Die Aufgabe dieses Projekts war, die heutigen Elektrizitäts- und/oder Gemeindewerke zusammenzuführen. Weil Energie und Versorgung im Glarnerland Sache der Gemeinden sind, wurde es als kommunales Projekt ausgestaltet. Der Kanton nahm lediglich eine beratende Funktion ein.

Spezielle Herausforderungen

Die Zusammenführung der heutigen Elektrizitäts- und Gemeindewerke war sehr komplex, weil sich deren Strukturen von Gemeinde zu Gemeinde unterschieden. Verschiedene Lieferanten speisten neben der selbst erzeugten Energie Strom in die Verteilnetze ein. Daneben lieferten kleinere Stromerzeuger überschüssigen Strom in die örtlichen Verteilnetze. Einige Gemeinden führten eigene Elektrizitätsversorgungs-Unternehmen, andere arbeiteten mit EW aus Nachbargemeinden zusammen. Einzelne Werke hatten den Status einer selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit. Andere waren in die Gemeindeverwaltung integriert. Entsprechend verschieden waren bis Ende 2010 die jeweiligen Rechtsformen, Entscheidungsgremien, Handlungsspielräume und Betriebsstrukturen.

Eine zusätzliche Herausforderung für die EW war die Trennung der Geschäftstätigkeit in die Elemente Stromgeschäft und Durchleitung, wie sie das neue Stromversorgungsgesetz (StromVG) vorschreibt. Das neue Gesetz wurde auf Anfang 2009 eingeführt und musste berücksichtigt werden. Die kommunalen Projektgruppen und anschliessend die neuen Gemeinden arbeiteten bei der Ausgestaltung dieses Bereiches eng zusammen und liessen sich durch einen gemeinsamen externen Berater begleiten.

Ergebnisse per Ende 2010

Die Zielsetzungen konnten erreicht werden:

  • Alle drei Gemeinden haben sich für selbständige öffentlich-rechtliche Anstalten und die Bezeichnung "Technische Betriebe" entschieden.
  • Die Vorgaben des StromVG werden beachtet.
  • Die räumliche und technische Infrastruktur steht bereit.
  • Die nötigen Reglemente sind überall verabschiedet, die Tarife festgelegt.
  • Im Kerngeschäft werden die neuen Technischen Betriebe funktionieren, verschiedene Details müssen nach dem Start der neuen Gemeinden geregelt werden.