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B5: Alters- und Pflegeheim

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Alte Menschen bedürfnisgerecht betreuen

Das Thema Wohnen und Leben im Alter wird schon seit geraumer Zeit in der ganzen Schweiz diskutiert. Die Neuorganisation der Gemeindestrukturen im Kanton Glarus bietet die Gelegenheit, in der Altersbetreuung zukunftsweisende und attraktive Organisationsformen zu schaffen.

Die Ziele

Die Projektgruppe Alters- und Pflegeheime musste folgende Ziele erreichen:

  • Grundlagen und Hilfestellungen erarbeiten, damit die Gemeinden zeitgemässe, zukunftsweisende und vor allem für die ältere Bevölkerung attraktive Strukturen schaffen können.
  • Das Spar- und Synergiepotenzial konsequent ausschöpfen.

Die Empfehlungen an die Gemeinden

Die Ausgestaltung der Strukturen und Organisationen in der Altersbetreuung ist praktisch ausschliesslich Sache der neuen Gemeinden. Diese haben hier weitgehend freie Hand. Der Schlussbericht der kantonalen Projektgruppe bietet ihnen aber eine wertvolle Grundlage. Zeitlich besteht für die Neugestaltung des Bereichs Alters- und Pflegeheime keine Dringlichkeit. Sie muss nicht bereits per 1. Januar 2011, sondern erst per 1. Januar 2012 abgeschlossen sein.

  • Der Regierungsrat hat empfohlen, dass in jeder der drei Gemeinden künftig nur eine strategische Führung für die Altes- und Pflegeheime zuständig sein soll.
  • Ebenso hat er den drei Gemeinden empfohlen, die Verschmelzung der Spitex mit den Alters- und Pflegeheimen zu prüfen.

Die Ergebnisse per Ende 2010

  • Alle drei Gemeinden haben sich für die Schaffung öffentlich-rechtlicher Anstalten entschieden. In Glarus Nord und Glarus werden diese unter einem einheitlichen Dach zusammengeführt. Die entsprechenden Reglemente und Beschlüsse wurden an ausserordentlichen Gemeindeversammlungen bereits genehmigt. In Glarus Süd ist die Neustrukturierung schwieriger und deshalb noch nicht abschliessend entschieden.
  • Bisher hat sich noch keine Gemeinde mit der Frage befasst, ob die Spitex in den Bereich Alters- und Pflegeheim überführt werden soll.
  • Weil für die Sozialhilfe der Kanton, für die Alters- und Pflegeheime aber die Gemeinden zuständig sind, hat der Regierungsrat die Ergänzungsleistungen für Menschen, die in solchen Einrichtungen leben, begrenzt.
  • Zum Spar- und Synergiepotenzial können noch keine Aussagen gemacht werden.
  • Mit der vom Bund eingeführten Pflegefinanzierung müssen die Glarner Gemeinden neu die alleinige finanzielle Verantwortung für die stationäre Langzeitpflege übernehmen. Die finanziellen Auswirkungen sind gross,  lassen sich aber derzeit nicht genau beziffern.