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B4: Schulwesen

Schulkinder2.jpgEine zukunftsfähige Schule für den Kanton Glarus

Das Projekt Schulwesen zählte zu den Schlüsselprojekten des Reformprojekts GL2011. Die Schulorganisation im Kanton Glarus wurde völlig umgekrempelt und auf die Anforderungen der Zukunft zugeschnitten. Mittlerweile sind die Schulgemeinden in die drei neuen Einheitsgemeinden integriert.

Die Ziele

Das Projekt B4 Schulwesen startete 2006 mit sehr ambitionierten Zielen:

  • Die heutigen Schulgemeinden und Schulkreise müssen aufgelöst und das Schulwesen in die neuen Einheitsgemeinden integriert werden.
  • Beim Umbau des Schulwesens müssen auch das nationale Schulreformprojekt HarmoS und das neue Sonderschulkonzept berücksichtigt werden.
  • Die neuen Glarner Schulen sollen bereits zu Beginn des Schuljahrs 2010/2011 starten.

Die Empfehlungen an die Gemeinden

Die kantonale Projektgruppe hat sieben Empfehlungen abgegeben, die der Regierungsrat und der Landrat weitgehend übernommen haben. Die Leitplanken für die neue Glarner Schule wurden im Gemeindegesetz und dem Bildungsgesetz festgehalten.

  • Die Projektgruppe hat den neuen Gemeinden empfohlen, eine Schulbehörde einzuführen. Sowohl der Präsident/die Präsidentin als auch die Mitglieder dieser Behörde sollen von den Stimmberechtigten respektive einem Gemeindeparlament gewählt werden. Demgegenüber hält das Gemeindegesetz fest, dass sich der Gemeinderat selber konstituiert und aus seinen Reihen auch den Schulpräsidenten wählt. Die übrigen Mitglieder der Schulbehörde müssen jedoch von den Stimmbürgern gewählt werden.
  • Die weiteren Empfehlungen betreffen die Bereiche Behörde, Lernende, Erziehungsberechtigte, Schuldienste und Organisation, finanzielle Bestimmungen und Lehrpersonen.
  • Für das Glarner Schulwesen zentral ist, dass die Finanzierung der Volksschule neu den Gemeinden obliegt. Dem Grundsatz "Die Volksschule ist Aufgabe der Gemeinden" folgt auch die Aufgabenentflechtung zwischen dem Kanton und den Gemeinden. So sind zahlreiche Aufgaben, die bislang beim Kanton angesiedelt waren, neu in die Verantwortung der Gemeinden übergeben worden. Sämtliche Aufgaben wurden konsequent entweder dem Kanton oder der Gemeinde zugeordnet. Als Verbundaufgabe erhalten bleibt einzig der Bereich der Sonderschulung.

Die Ergebnisse per Ende 2010

Die gesetzten Ziele können erreicht werden. Wie sich die Reformen inhaltlich auf die Glarner Schulen auswirken, müssen die kommenden Jahre zeigen:

  • Das Gemeindegesetz und das Bildungsgesetz wurden von den Landsgemeinden 2008 und 2009 genehmigt.
  • Die landrätlichen und regierungsrätlichen Verordnungen wurden angepasst.
  • An allen Glarner Volksschulen wurden starke Schulleitungen eingeführt.
  • Die kommunalen Projektgruppen haben Empfehlungen zu den Themen Schulleitungen, Schulverwaltungen, Strukturen, Anstellungsbedingungen, Rahmenbedingungen für Lehrpersonen und pädagogische Hilfen ausgearbeitet. Die neuen Gemeinden empfinden diese Empfehlungen als wertvolle Leitplanken.
  • Der Aufbau der neuen Glarner Schulen und deren Integration in die Einheitsgemeinden ist erfolgt. Allerdings fand der Übergang von der alten zur neuen Schule am 15. August 2011 statt und nicht – wie ursprünglich geplant – im Schuljahr 2010/2011. In der ersten Legislaturperiode werden noch zahlreiche Detailfragen geklärt werden müssen. Das Kerngeschäft wird jedoch funktionieren.
  • Im neuen Bildungsgesetz sind die Vorgaben aus dem eidgenössischen Reformprojekt HarmoS und die neuen sonderpädagogischen Angebote berücksichtigt. Diese werden zu einer spürbaren Qualitätssteigerung der Glarner Schulen beitragen. Das neue Bildungsgesetz wird auf die Qualität der Glarner Schulen einen grösseren Einfluss haben als die Gemeindestrukturreform.
  • In Glarus Süd und Glarus Nord werden voraussichtlich Schulen geschlossen. Das führt zu einer Unsicherheit bei Teilen der Bevölkerung.
  • Das Departement Bildung führt mit den Schulverantwortlichen in den Gemeinden regelmässige Reportings durch, um den Übergang von den jetzigen zu den neuen Schulen reibungslos sicherzustellen.