Direkt zum Inhalt springen

B2: Finanzwesen

gl2011-B2_Finanzwesen1.jpg

Tragfähige Basis für das Finanzwesen der drei neuen Gemeinden

Im Rahmen der Gemeindestrukturreform wurden die bisher über 50 Buchhaltungen von Orts-, Schul- und Tagwengemeinden zu drei zusammengeführt. Mit drei Massnahmenbündeln hat man ausserdem eine starke Grundlage für das Finanzwesen der drei neuen Gemeinden geschaffen. Zusätzlich wurde für den Kanton und die Gemeinden ein neues, gemeinsames Finanzrecht erarbeitet.

Die Ziele

Die Projektgruppe hatte folgenden Auftrag:

  • Vorbereitungen Konsolidierung der über 50 Buchhaltungen zu drei Buchhaltungen.
  • Schaffung einer tragfähigen Basis für die neuen kommunalen Gemeinwesen und zu diesem Zweck:
      • Anpassung der Gesetzgebung (Finanzhaushaltgesetz, Gemeindehaushaltgesetz Finanzhaushaltverordnung, Gemeindehaushaltverordnung)
      • Einführung des harmonisierten Rechnungswesens 2 (HRM2) per 1. Januar 2011
      • Unterstützung der neuen Gemeinden in Fragen des Vertrags-, Bank- und Versicherungswesens sowie weiterer Fachbereiche.

Die Ergebnisse per Ende 2010

Die Ziele konnten weitgehend erreicht werden. Dabei wurden verschiedene schweizerische Pionierleistungen erbracht:

  • An der Landsgemeinde 2009 haben die Glarnerinnen und Glarner ein neues einheitliches Finanzhaushaltgesetz verabschiedet, das ab dem 1. Januar 2011 sowohl für den Kanton als auch die Gemeinden gilt. Die dazu gehörende Verordnung hat der Landrat ebenfalls fristgerecht erlassen.
  • HRM2 wird per 1. Januar 2011 eingeführt. Für die kantonalen und kommunalen Finanzverwaltungen wurde ein umfangreiches Handbuch ausgearbeitet. Die Fachleute des Kantons stehen in engem Kontakt mit den kommunalen Finanzverwaltern, um die Umstellung des bisherigen auf das neue Rechnungslegungsmodell zu gewährleisten. Die Budgets 2011 wurden bereits gemäss HRM2 erstellt. Der Kanton Glarus ist der erste Kanton, der HRM2 flächendeckend einführt. Viele Schweizer Kantone und Gemeinde beobachten aufmerksam, welche Erfahrungen das Glarnerland mit dem neuen Rechnungslegungsmodell machen wird.
  • Die Zusammenführung der Buchhaltungen in den drei Gemeinden ist sichergestellt, jedoch sehr aufwändig und komplex. Erschwert wird diese Arbeit durch den Umstand, dass bei der Konsolidierung der Rechnungen die Anforderungen von HRM2 berücksichtigt werden muss.
  • Die Arbeitsgruppe Finanzwesen hat zuhanden der neuen Gemeinden für folgende Bereiche Anleitungen, Leitfäden oder Empfehlungen entwickelt: Konsolidierung der Finanzen; Aufzeigen der finanziellen Entwicklungen; Kreditwesen/Bankgeschäfte; Sachversicherungswesen; Mehrwertsteuer; Wasser-, Abwasser- und Kehrichtgebühren; Fonds, Stiftungen und Legate.
  • Sämtliche Gebührenreglemente sind durch die Gemeindeversammlungen verabschiedet worden. Die entsprechenden Gebühren können fristgerecht eingeführt werden.